Computer und Internet

Wer ist noch auf fuehrerscheincheck.com reingefallen?

02.05.2017

Ich habe vor kurzem eine Mail an die Verbraucherzentrale zum Thema „fuehrerscheincheck“ geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Frage-Antwort-Portal ist folgende Frage aufgelaufen: „Wer ist noch auf fuehrerscheincheck.com reingefallen?“

Bisher sind ca. 80 Antworten gegeben worden, die mehr oder weniger hilfreich für den Umgang mit dem Sachverhalt „führerscheincheck“ sind.
Fast alle sind verunsichert und wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen.

Vielleicht könnten Sie direkt bei fragr.de oder via Mail an mich ein paar richtungsweisende Hinweise geben, wie man mit den Rechnungen der “ Interserv AG FZE“ umgehen kann bzw. sollte.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüsse

Björn Koblow

Heute bekam ich eine Antwort, die ich Euch natürlich nicht vorenthalten will:

Sehr geehrter Herr Koblow,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf Grund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen mit diesem Formschreiben antworten.

Es ist für unsere Arbeit äußerst wichtig, über Unregelmäßigkeiten bzw. Geschäftspraktiken zum Nachteil der Verbraucher frühzeitig Kenntnis zu erhalten.

Die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns aufgrund einer Vielzahl ähnlich gelagerter Verbraucherbeschwerden hinlänglich bekannt. Seit geraumer Zeit gehen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten gegen wettbewerbswidrige Angebote im Internet vor. Möglicherweise haben wir gegen den von Ihnen genannten Anbieter bereits ein Abmahnverfahren hinsichtlich der irreführenden Gestaltung der Website eingeleitet oder ein solches ist in Vorbereitung.

Allerdings weisen wir Sie darauf hin, dass die unsererseits gegen den verantwortlichen Anbieter der Website eingeleiteten rechtlichen Schritte keine direkten Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis zwischen den verantwortlichen Anbietern und Ihnen haben. Unser Ziel kann es nur sein, die wettbewerbswidrige Irreführung der Verbraucher zukünftig zu verhindern und diese vor finanziellen Schäden zu bewahren.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist jedoch satzungsgemäß nicht befugt, individuelle Rechtsberatung/-besorgung durchzuführen. Hinsichtlich der Beratung in Ihrem Einzelfall könnten Sie sich an die zuständige Verbraucherzentrale in Deutschland wenden. Informationen zur Beratung der Verbraucherzentralen erhalten Sie über die jeweiligen Homepages, zu denen Sie über den Link www.verbraucherzentrale.info gelangen.

Die Verbraucherzentrale NRW bietet darüber hinaus zur Information ein kostenloses Faltblatt „Erst durchblicken – dann anklicken“ zum download an:

Musterbriefe zum Einspruch gegen Rechnungen und Mahnungen bietet u.a. die Verbraucherzentrale Bayern kostenlos zum Download unter folgendem Link an:

Um vor weiteren Kostenfallen gefeit zu sein, empfehlen wir zudem einen Blick auf die aktuelle Ãœbersicht unserer Verfahren zum Thema. Diese erreichen Sie über folgenden Link:

http://www.vzbv.de/go/dokumente/568/1/3/index.html

Zur Kenntnisnahme weisen wir zudem auf ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az. : 161 C 23695) hin. Das Gericht hat im konkreten Fall einen wirksamen Vertragsschluss verneint. Genaueres können Sie der entsprechenden Presseerklärung vom 19.02.2007 unter

www.ag-m.bayern.de

entnehmen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich diese Entscheidung nicht pauschal auf alle (vermeintlichen) Kostenfallen übertragen lässt.

Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
i.A.

Pra. R. Martens
Ref. Rechtsdurchsetzung FB Wirtschaftsfragen
Tel. 030 25 800-109 Fax -118

805 thoughts on “Wer ist noch auf fuehrerscheincheck.com reingefallen?”

  1. Yupp, es ist so, glaubt mir.

    So jetzt was anderes. Ich hab heute Post bekommen, jawohl. Sogar von Hand eingworfen. Von der deutschen Inkassostelle. Ich soll sofort zahlen, die gehen davon aus, dass das Geld bis in 5 Tagen da ist. Ohwei, was mach ich jetzt. Ich denke mal ich geh sofort zur Bank und bring denen das Geld persönlich. Ob ich mir einen Anzug anziehen soll. Was wenn die böse sind, weil ich so lange nicht bezahlt habe. Ne, ne ich will nicht angemeckert werden. Am besten ich bring denen den doppelten Betrag, dann freuen die sich und sind glücklich.

    Ich habs, ich kauf noch einen netten Blumenstrauß und bastele die Geldscheine in den Strauß, das macht doch was her oder????

  2. Da hat Thorsten meines Wissens nach recht. Bei internationalen Ãœberweisung sieht es da glaub ich anders aus. Aber da es sich ja um deutsche Konten handelt, ist da bei einer getätigten und gutgeschriebenen Ãœberweisung nichts zu machen.

  3. @Thomas

    Ãœberweisungen kann man nicht rückgängig machen. Man kann eine Rückholung versuchen aber nur solange das Geld dem Empfänger nicht gutgeschrieben wurde.

    Man kann lediglich Lastschriften zurückbuchen lassen.

  4. Hallo Thomas

    Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
    Ich habe der Firma InterServ AG – Dubai jetzt mal eine schöne Mail geschrieben.
    Mal sehen was da als Antwort kommt.

    Gruss Roger

  5. Hay Roger,
    die Drohung, dass sowas vor Gericht geht, ist in der Regel eine leere Drohung. Hier scheint es die Firma aber mal ernst zu meinen. Ich würde dir empfehlen Anzeige wegen Betruges zu erstatten. Oder vorher der Firma aus Dubai einen netten Brief mit dem Vorwurf des Betruges zuzusenden und ggf. mit eigenem Anwalt drohen.

    Ich werde mal sowas entwerfen. Kann aber noch ein paar Tage dauern.

    Gruß
    thomas

  6. Guten Tag

    Ich habe nun einen Brief mit „Letzte Zahlungserinnerung“ bekommen die ich bezahlen muss sonst geht die Sache vors Gericht.
    Was ich komisch finde. Das Bankkonto ist in Deutschland, die Adresse auf dem Brief von Dubai und der Briefumschlag aus Frankreich! Nun dachte ich mir mal zu Googlen und bin nun, zum glück, auf diese seite hier gestossen.

    Frage:
    Was soll ich nun machen?

  7. Hay,

    Ãœberweisungen kann man noch innerhalb von 6 Wochen Rückgängig machen. Bei Online ist dies nicht immer möglich. Einfach mal bei der Bank anrufen.

    Gruß
    thomas

  8. Obwohl die meisten hier nicht gezahlt haben und es auch nicht machen werden (wie ich auch nicht), sind am Ende trotzdem wir die Verlierer! Den Leuten wird nicht das Handwerk gelegt und es gibt bestimmt genug Betroffene die schon gezahlt haben bzw. auch in diese Falle tappen werden. Mich würde mal echt interessieren wie viel Geld sie schon durch diese Masche ergaunert haben! Und die haben etliche Seiten im Netz so wie ich raus gefunden habe. Die Masche scheint mit unter ganz gut zu funktionieren…

  9. So siehts wohl aus, das mit der Ãœberweisung hatte ich leider genau so auch im Kopf.

    Kann man nichts machen, Lehrgeld bezahlt, das einzig Schöne an der Sache ist, dass man mit viel offeneren Augen durch die Welt geht und nicht nochmal so schnell reinfällt, wenn es dann mal um einen höheren Betrag geht.

    Und dass ich 0 Fehlerpunkte hatte ;-(

    Trotzdem Danke für die hilfe hier.

    Gruß LS

  10. Richtisch,

    nur wen willste verklagen, wo willste verklagen, wie willste das bezahlen. Es geht um 79 Euro, da kriegste grademal nen anständigen Whisky dafür.

    Wer zahlt der lernt fürs Leben :-))

  11. moinsen,

    soweit ich weiss kann man selbst ausgeführte Ãœberweisungen nicht zurückholen sondern nur lastschriften. der einzige weg wäre es eine anzeige wewgen betruges zu starten und dann das geld einzuklagen. ob man es so wiederbekommt (solvens der institution) ist fraglich….

    grüße

  12. Hallo,

    bin wieder zurück, musste nochmal ins Krankenhaus. So die Sache mit Jan II ist noch am laufen. Hab mich da mal rausgehalten, weil Jan das so wollte.

    So, bezüglich der vielen Halbwahrheiten bezüglich Geld zurückholen hier die z.Z. geltenden Regeln:

    Ãœberweisung:
    Ãœberweisungen können grundsätzlich nicht mehr zurückgeholt werden. Da man nicht einfach Geld von einem fremden Konto abbuchen kann.

    Ausnahme: Wenn das Geld noch nicht für den Geldempfänger sichtbar gebucht ist, also wenn er das Geld noch nicht auf dem Kontoauszug oder bei Online-Banking sieht, dann kann die abgehende Bank mit der Empfängerbank ausmachen, das das Geld zurückgeleitet wird. Dies ist aber in der Regel nur machbar, wenn das Geld am Tage der Ãœberweisung zurückverlangt wird. Ist das Geld erst mal dem Empfänger gutgeschrieben ist es weg.

    Lastschrift:
    Bei einer Lastschrift kann man das Geld innerhalb von 6 Wochen ohne Probleme zurückfordern indem man Widerspruch einlegt.
    Wichtig: Was viele nicht wissen, die 6 Wochenfrist ist eigentlich gar nicht vorhanden. Man kann Lastschriften auch noch nach mehr als einem Jahr zurückfordern. Viele Banken sagen zwar, dass dies unmöglich ist, laut Gesetz geht die jedoch schon. Ich habe unlängst eine Lastschrift die fast 2 Jahre alt war zurückgefordert. Nach ca. 1 Woche hatte ich das Geld auf dem Konto.

  13. Ich bin auch auf diese Abzocker reingefallen. Als ich meine 1. Rechnung per e-mail erhalten habe war ich ganz schön geschockt! Ich sollte 79,- zahlen, aber für was? Nur wegen so nem lächerlichen Fragebogen? Da bin ich sofort ins Netz und habe dann über diese Betrüger viel erfahren! Also auch ich kann dir raten sofort zu deiner Bank gehen und dir das Geld zurück zu holen! Ich weiss das du es innerhalb von 14 Tagen machen kannst, aber wie es bei einer Ãœberweisung ist weiss ich nicht! Erkundige dich bei den Mitarbeitern dort, die können dir am ehesten helfen! Versuch es einfach!
    LG
    siewarauchda

  14. Super, danke für die schnelle Antwort.

    Werde das auf jeden Fall versuchen, diese P****r, und ich bin auch noch so blöd und überweise das Geld.

    Aber als der Brief kam, geriet ich doch etwas in Panik.

    Und Du meinst, das mit dem Zurückbuchen einer Ãœberweisung ist möglich?

    Gruß Ls

  15. hallo LS habe gerade mit der verbraucherzentralle kiel gesprochen,die meinten zur mir ich solle keine zahlung vornehmen und die mail’s von den verein ignorieren.für den fall das sie gerichtlich gegen mich vorgehen wollen haben sie mir schon mal einen anwalt in kiel der sich mit solchen sachen auskennt der für die verbraucherzentralle tätig ist.zur deiner frage gehe so schnell wie möglich zur deiner bank und frage nach wie schnell sie dein geld eine rückbuchung vornehmen können.bei der sparkasse dauert es in der regel 6 wochen ist zur jeder bank unterschiedlich versuche dein glück.gruß sascha

  16. Hallo,

    ich war leider so dumm, erst diese Seite hier zu finden, nachdem ich schon bezahlt habe. Das war vor einer Woche. Als die schriftliche Mahnung per Post kam wurde mir dann doch zu mulmig.
    Kann ich da jetzt noch was machen? Könnte mir echt in den A…. beißen, dass ich nicht vorher auf diese Seite hier gestoßen bin.
    Seht ihr eine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen?

    Danke für Eure Hilfe, LG L

  17. also doch binnen 2 wochen nen wiederruf gegen die rechnung machen?! hatte das doch vorgestern schon gesfragt und da wurde gesagt seinlassen…. bin übers we nicht da und meld michd ann so wieder!

    also wenns was wichtiges gibt: jan at kitchen-club punkt de

  18. @sascha
    das mit dem widerruf kannste eigentlich knicken, die ganze geschichte ist sowieso nicht zustande gekommen. ich habe zwar widerrufen, wozu man ja auch gesetzlich (nicht nur durch die AGB´s) das recht hat, aber da kommt sowieso zurück, dass man die leistung schon wahrgenommen hat und somit das widerrufsrecht lt. AGB erloschen ist, was wiederum nicht rechtens ist.
    für den auch noch so unwahrscheinlichen fall, dass da noch was nachkommen sollte, hast du wenigstens ein punkt mehr, den du durch den widerruf dokumentieren kannst, vorallem, wenn du den per mail verschickst und die dir auch noch antworten….wie blöd eigentlich von denen…

  19. moin ich bin es nochmal sascha bin noch im wiederspruchsrecht der 14 tage.heute ist der letzte tag.habe gerade ein mail dort versenden wollen,da kam die bestätigung not found.was hat dieses zu bedeuten ??????????gruss sascha

  20. Hallo Leutz,
    ach ist das witzig. Hab ich doch schon wieder die gleiche E-Mail bekommen, dass ich Anzeige gegen unbekannt erstellen soll bla bla bla….
    Und dabei kam doch schon die Mahnung mit der Drohung, dass ich ans Inkasso Büro weitergereicht werde.
    Ach die wiederholen sich die Kerle und gehen mir sowas von auf den Sack – das glaubt man kaum. Naja werd ich eben den selben Brief nochmal zurückschicken, wenn dies net kapieren, muß ich halt auch alles doppelt und dreifach hinmailen.
    VG Corinna

  21. Hallo,
    mein E-Mail-Konto platzt ja fast durch die ganze Aufregung hier! :-)

    Also, wie die an Jans richtige Daten gekommen sind ist doch wohl klar.
    Die Dubaianer haben Anzeige gegen unbekannt gemacht und dabei natürlich alle Angaben mit angeben müssen, die sie über Jan hatten.
    Also auch die IP-Adresse. Ãœber diese dürfen die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten, also die Polizei ja die Adresse erfragen.
    Dies haben sie, um die Ermittlungen voranzutreiben sicherlich als als erstes getan und schwupp wollten sie den rechtmäßig ermittelten Beschuldigten natürlich gleich mal zur Sache befragen.

    @Jan: Nimmst du denn den Vorladungstermin wahr? Also eigentlich spricht doch nichts dagegen. Dein Anwalt kann ja auch gleich mitkommen. Akteneinsicht hat dieser übrigens erst, wenn die Akte bei der Staatsanwaltschaft ist. Die Polizei ist nicht befugt einem Anwalt Einsicht zu gewähren. Zumindest ist das in Nds. so.

    Hoffentlich hagelt’s nicht noch mehr Anzeigen.
    Ist doch bloß unnötige Arbeit für die grünen/blauen Helferlein. ;-)

  22. danke thomas das du so weiterhelfen konntest sage mal ehrlich so ein verein die es meinen so abgewichst zu sein um so nur kohle zu schefeln muss man das handwerk legen anders geht dieses wohl nicht.danke nochmal und ein gruß sascha

  23. Hallo Leute,
    meine Schwester hat das gleiche Problem.
    Für alle die die Rechnung erst bekommen haben der Tip: Widerspruch einreichen. Laut AGB innerhalb der 14 Tage möglich.
    Sonst würde ich raten mal unter

    zu schauen und einen der ersten beiden Briefe an die uminöse Firma zu senden.

    Vermutlich ist die Firma nach der Abmahnung der Seite „dein-fuehrerschein.com“ entstanden.

    Ich würde raten die Rechnung nicht zu zahlen. Kann mir kaum vorstellen, dass die das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstrechung bzw. Pfändung (mit Gerichtsvollzieher) durchziehen. Das Verfahren dauert ca. 6 Monate vor deutschen Gerichten mit Widersprüchen und Klageverfahren. Aufgrund des geringen Betrags von unter 90,- Euro wird es wohl nicht vor Gericht enden. Die Gerichts- und Anwaltskosten müßten ersmal vom Kläger vorgestreckt werden.

    Sollten nun Mahnungen vom Inkassobüro oder Anwalt kommen, natürlich auch nicht bezahlen. Ist wohl die gleiche Masche. Die Anwälte und Inkassobüros wird es vermutlich garnicht geben.

    Also kurz gesagt nicht bezahlen.

    Diese Vorgehensweisen gibt es zu hauf im Netz. Nur wenn ein Bruchteil der Leute die Rechnung oder Mahnung bezahlt haben diese Firmen schon gewonnen.

    Wer will kann das natürlich zur Anzeige wegen Betruges bringen und nicht vergessen der Verbraucherzentrale melden.

    Gruß
    thomas

  24. komm runter leute,
    Ich hab bei der Polizei wegen den scheiß angerufen und er meint das man das auf keinen fall bezahlen soll.
    bei der Verbraucherzentrale kann man sich ein Musterbrief runterladen und es denen schicken.

    Versuchs mal. irgentetwas muss dennen ja abschrecken können.

  25. hallo zusammen.wollte am 07.09.ein führerscheintest machen wo ich mich zuerst einmal anmelden musste ,bevor man ihn machen kann.dieser soll ja umsonst sein.habe diesen test nie gemacht.am gestigen tag also am 20.09 kam per mail eine stolze summe von 89,00€ die ich in binnen 7 tagen auf das konto wie inzwischen bekannt ist überweisen.der versuch den servive zu erreichen blieb erfolglos nur eine ansage lief vom band.überweisen werde ich das geld nicht weil es schriflich nicht zu einen vertragsabschluss kam.meine frage jetzt:können sie gerichlich gegen mich angehen weil ich nicht bezahle ? bin über jeden rat dankbar. gruß sascha

  26. Hallo Jan oder wie auch immer

    Die IP-Adresse können alle Betreiber von Webseiten sehen, wenn jemand auf ihrer Seite surft. Allerdings wissen sie nicht, ob sich hinter der zwölfstelligen Nummer beispielsweise Herr Schmidt aus Halle oder Frau Maier aus Dresden verbirgt. Das weiß nur deren jeweiliger Internetanbieter. Beispielsweise T-Online, Arcor oder Freenet. Und diese geben solche Daten in der Regel nicht heraus, dass würde nämlich gegen das Datenschutzgesetzt verstoßen. Nur wenn damit eine Straftat aufgeklärt werden kann, müssen die Anbieter auf Anfrage der Staatsanwaltschaft IP-Adresse, Surfzeit und auch reale Adresse des Nutzers bekannt geben.
    Wenn sie Deine Daten also nicht von Dir selber erfahren haben liegt hier ein Fall von
    Verletzung des Datenschutzrechtes vor. Sollten die da in Dubai wir eine polizeiliche Vorladung erreicht haben, würde ich Dir vorschlagen eine Anzeige wegen Verletzung des Datenschutzes gegen die Herren einzureichen.
    Einen Mahnbescheid vom Gericht sollte man allerdings nicht mehr ignorieren. Er kann relativ einfach bei einem Gericht beantragt werden. Dabei ist es für die Richter zunächst völlig unerheblich, ob die Forderung im Mahnbescheid berechtigt ist oder nicht. Widerspricht man nicht innerhalb von 14 Tagen, erwirbt der Abzocker einen so genannten Vollstreckungstitel, darf also die Gebühr fürs teure Abo wirklich eintreiben.

  27. so hatte besuch bion nun wieder da.
    ist ja echt alles ein wenig complicated hier! oh man hoffe das wir die jungs schnell zu fassen kriegen! wer wollt denn nun alles bei der mailbomb aktion mitmachen?! ;-)
    je mehr desto besser!! ;-)

    werd nun schlafen hab morgen frühschicht, werd also gegen nachmittag wieder hier sein.

    n8!

    greez

  28. so leute, ich verabschiede mich nun auch für heute. morgen nach der arbeit schau ich wieder rein was es neues gibt. also bis morgen, schlaft gut…

  29. ja @boerge30, ich meine fragr.de
    ich frag mich langsam wirklich wo ich überhaupt noch klicken darf und nicht reinfalle auf so ein betrug

  30. @boerge30

    Tja ich denke mal Scheiße geht ab. Aber das wird wohl zu klären sein.

    Morgen sehen wir klarer.

    Und Tschüss bis morgen

  31. tja @jan dann auch von mir sorry dass ich das auch nicht glauben wollte, aber langsam weiß ich echt nicht was ich glauben und nicht glauben soll???????????

  32. Doch mein Anwalt kannte die Seite auch schon. Der hat bisher immer Wiedersprüche eingereicht und fertig war´s. Das eine Vorladung kommt hatte er auch noch nicht.
    Aber das soll wohl alles halb so wild sein. Wie ich den ganzen genannten Quellen hier entnommen haben, ist ja nie ein Vertrag zustande gekommen. Ich bin jedenfalls beruhigt, nach dem ich die ganzen Urteile und so gelesen habe und denke das sich das aus der Welt schaffen lässt, ohne Schaden zu nehmen.
    Bei den vielen Urteilen usw. die es in vergleichbaren Fällen gibt sieht es ja echt gut aus!

  33. nur so am rande gefragt, und ihr verzeiht es bitte dass ich frage aber muß ich etwa hierfür auch bezahlen dass ich diesen dienst nutze und mich registrieren lassen hab??????????????????

  34. @Jan

    Erst mal sorry!!

    So leuts, war nicht faul, hab gerademal mit der Kripo in Hamburg geplaudert. Die Vorladung ist wohl echt. Das bedeutet aber noch lange nichts. Werde morgen mal mit der lieben Frau Krause bei der Kripo reden und die darüber informieren, was hier abgeht. Nochmals sorry Jan, aber Du bist der erste mit einer Vorladung und der einzigste, den ich kenne, der kein Scanner hat.

  35. @jan
    hast du denn deinem anwalt nicht gesagt dass du auf einen internetbetrug reingefallen bist? war ihm lebenscheck nicht schion ein begriff? also als ich bei der polizei gesagt hab führerscheincheck.com kannten sie das spielchen schon.
    und mein anwalt hat mir klar und deutlich gesagt nicht zahlen.na ja, ich bin mal gespannt wies weitergeht

  36. @Isabelle
    Ich kann leider nichts näheres dazu sagen, wenn mein Anwalt die Akteneinsicht hat, werde ich wieder berichten.

  37. …und vor allem boerge30 wieso schickt er die denn das bild? woher hat er deine mailaddy? würde also heißen, jeder der ein wenig ahnung von pcs hat kriegt hier meine, seine oder irgendeine addy raus oder wie?

  38. @jan
    dann würde mich echt noch interessiern wie sie doch noch deine adresse herausgekriegt haben, wenn du dich doch mit einer falschen angemeldet hast…

  39. @boerge30
    dann kannst du auch meine email addy sehen
    schick mir doch das bild mal per mail dann kann ich es besser sehen – das bild mein ich ;o)

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