der unterschied zwischen arbeitern und angestellten ist nur noch rudimentär erhalten.
der heutige unterschied liegt wohl nur noch in der form der entlohnung : arbeiter beziehen lohn berechnet nach ihrer arbeitsleistung (früher : körperliche arbeit), angestellte erhalten gehalt (früher : geistige tätigkeit)
und die sonderstellung der beamten muss man wohl nicht mehr aufführen…
Im öffentlichen Dienst gibt es die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellte gar nicht mehr.
Seit Einführung des TVöD sind wir alle nur noch „unterbezahlte“ Beschäftigte.
der unterschied zwischen arbeitern und angestellten ist nur noch rudimentär erhalten.
der heutige unterschied liegt wohl nur noch in der form der entlohnung : arbeiter beziehen lohn berechnet nach ihrer arbeitsleistung (früher : körperliche arbeit), angestellte erhalten gehalt (früher : geistige tätigkeit)
und die sonderstellung der beamten muss man wohl nicht mehr aufführen…