2 thoughts on “Darf ein Lehrer im zweiten Halbjahr nach Notenschluss abfragen?”

  1. Natürlich darf er. Schließlich soll man in der Schule nicht nur für Prüfungen pauken, sondern sich auch langfristig Wissen aneignen.
    Eingepauktes Wissen ist nur kurz- bis mittelfristig verfügbar und so kann der Lehrer bei einer Überprüfung im „zweiten Halbjahr nach Notenschluss“ viel besser erkennen, wer den Stoff wirklich gelernt hat.

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