8 thoughts on “welche staatsangehörigkeit erhalten kinder, die in deutschland von ausländischen mitbürgern geboren werden?”
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Gute Fragen
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Ich bin in Deutschland geboren und ich 22 Jahre aus Damaskus . Nun habe ich mein Studium beendet aber ich habe kein Aufenthalt und ich bin ratlos wie ich nach D zuruchkehren kann . Ich warte auf ein richtige Antwort bitte
ich bin seit z.k.5 jahre in deutchland und keine unbefristete aufenthalt,nun ich habe ein kind beckommen mit auch keine aufenthalt hat…kind is in deutchland geboren….was muss ich machen…einbürgarung beantragen oder zu konsulat gehen…kann mein kind in deuchland weningstenz ein aufenthalt beckommen in deuchland zu bleiben…
ich komme aus Polen, 2009 hab ich in Deutschland ein Kind gekrigt. Der Vater kommt auch aus Polen, was soll ich jetzt machen – polnische Konsulat oder Jugendamt? ich weiss es nicht.
welche voraussetzung muss mann haben um einen deuschen pass zu kriegen
Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Durch_Geburt_.28Abstammungsf.C3.A4lle.29
Seit dem 1. 1. 2000 gilt in beschränktem Umfang zusätzlich das Territorialitätsprinzip. Danach erwirbt ein im Inland geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn sich der Vater oder die Mutter seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Haben Kinder nach dieser Regelung eine doppelte Staatsangehörigkeit, müssen sie sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres binnen fünf Jahren zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nachweisen, ansonsten geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wenn nicht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde.
Die des Ursprungslangdes des Vaters und die deutsche. Das Kind muss sich dann im Erwachsenalter für eine der beiden entscheiden.
FALSCH
is doch klar, die holländische :-)