Ob man eine Rechnung zahlen muss oder nicht, hat doch mit dem Beschäftigungsstatus nichts zu tun. Irgendwie erschließt sich mir aber auch der Sinn der Frage in keinster Weise. Bei Prepaid-Karten muss im Voraus, also vor der Benutzung, ein Guthaben auf die Karte geladen werden. Das geschieht normalerweise nicht auf Rechnung, sondern per Ãœberweisung oder Lastschrifteinzug. Grundgebühren gibt es bei entsprechenden Tarifen ebenso wenig wie eine Vertragsbindung. Wo hier eine im Nachhinein zu bezahlende Rechnung anfallen soll, ist mir rätselhaft.
Ja logisch!!! Wäre ja schön wenn nicht dann würde man als arbeitsloser ja gut leben, wenn man keine Rechnungen zahlen müsste.
Ob man eine Rechnung zahlen muss oder nicht, hat doch mit dem Beschäftigungsstatus nichts zu tun. Irgendwie erschließt sich mir aber auch der Sinn der Frage in keinster Weise. Bei Prepaid-Karten muss im Voraus, also vor der Benutzung, ein Guthaben auf die Karte geladen werden. Das geschieht normalerweise nicht auf Rechnung, sondern per Ãœberweisung oder Lastschrifteinzug. Grundgebühren gibt es bei entsprechenden Tarifen ebenso wenig wie eine Vertragsbindung. Wo hier eine im Nachhinein zu bezahlende Rechnung anfallen soll, ist mir rätselhaft.
Ja.
schützt arbeitslosigkeit neuerdings vor rechnungen?
dann müsste ich mein leben doch mal neu überdenken?!?
ja, du musst auch als arbeitsloser deine rechnungen bezahlen.