Man sieht es hin und wieder in verschiedenen Blogs: es wird ein Youtube Video und ein oder mehrere passende(r) Screenshot(s) vom Video gepostet.
Ist dieser Youtube Screenshot eigentlich legal?
Gute Fragen
Man sieht es hin und wieder in verschiedenen Blogs: es wird ein Youtube Video und ein oder mehrere passende(r) Screenshot(s) vom Video gepostet.
Ist dieser Youtube Screenshot eigentlich legal?
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Man kann und darf prinzipiell Screenshots machen. Es kommt aber darauf an, was man auf diesem Screenshot sieht.
Fremde Foto per Screenshot “festhalten†und dann auf der eigenen Website präsentieren nein, denn hier wird regelmäßig gegen das Vervielfältigungsrecht des Fotografen verstoßen. Ausnahme sind gemaess aktueller Rechtsprechung Screenshots von Benutzeroberflächen.
Verstoesse gegen das Vervielfältigungsrecht lassen sich grundsätzlich auf alle Fälle übertragen, in denen man urheberrechtlich geschütztes Material per Screenshot auf seinem eigenen PC speichert und anderen zur Verfügung stellt. Egal ob ein Bild oder ein Text. Der Grundgedanke ist, dass der Urheber für jede Erweiterung der Öffentlichkeit eine erneute Gelegenheit für eine Entlohnung bekommen soll (Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, § 13 Rn 413).
Die Antwort lautet für Screenshots also nein. Den Einbindungscode betrifft das natürlich nicht, denn genau dafür ist er ja da, denn dieser verweist ja auch auf das Ursprungswerk und damit den Autor.