sorglosinternet und sorglosbox?
Mit sorglosinternet (sorglosinternet.de) soll man abmahnsicher ein offenes WLAN anbieten können. Angeboten wird das wohl in erster Linien für Gaststätten, Cafes, Hotels und Ferienwohnungen. Dazu bestellt man dann einfach für 99 Euro die sogenannte sorglosbox, also einen WLAN Router, den an man an sein bestehendes Netz anschliesst. Vorteil: das eigene Netz ist sicher. Eine monatliche Grundgebühr von 19 Euro wird dann auch noch fällig. Der Internetzugang für Gäste wird über einen VPN Tunnel realisiert, bei dem keine Nutzerdaten gespeichert werden (wenn ich das richtig verstanden habe).
Klingt alles sehr gut! Was mich jetzt noch interessieren würde:
1. Ist das ganze wirklich abmahnsicher? Muss ich bei der Nutzung von sorglosinternet wirklich nicht für die evt. illegalen Downloads meiner Gäste haften?
2. Welcher Router steckt hinter der sorglosbox?
Die sorglosbox wird per Kabel an einen vorhandenen Internetrouter oder ein vorhandenes Netzwerk angeschlossen und baut ein komplett neues und separates Netzwerk auf, welches die Gäste nutzen können.
Der Datenverkehr der Gäste geht dann von der sorglosbox zu den Servern von sorglosinternet und erst von dort ins Internet. Nach außen ist somit immer nur die IP-Adresse von sorglosinternet sichtbar.
sorglosinternet ist offiziell bei der Bundesnetzagentur als Provider registriert und sollte von einem Gast eine Rechtsverletzung begangen werden, die bspw. eine Abmahnung auslöst, kann diese nur zu sorglosinternet gelangen, denn nur sorglosinternet ist nach außen sichtbar; derAnschlussinhaber ist völlig außen vor und kann nicht ermittelt oder belangt werden.
Als Provider leitet sorglosinternet die Daten nur durch und ist rechtlich nicht verpflichtet Verbindungsdaten zu speichern. Daher sind keine Rückschlüsse auf den Inhaber der sorglosbox möglich.
Prinzipiell ja. Denn bei einem VPN werden die Daten der angeschlossenen Rechner über eigene IPs transportiert, die in Datenpakete des originalen Netzwerkes eingebettet (getunnelt) werden. Da man immer den Endkunden (Empfänger) ermittelt und diesem dann den Prozess macht, klappt das nicht mehr. Denn im Gegensatz zum Originalnetzwerk ist bei der IP-Adresse des Nutzers des VPN (zum Beispiel der Gast im Cafe) keine Zuordnung nach Region möglich und diese IP ist auch nicht dem Betreiber direkt zuzuordnen, über Datenabgleich z.Bsp..
Ich bezweifle jedoch das der Haftungsausschluß in der Praxis funktioniert, weil die IP des übergeordneten originalen Netzes mittransportiert wird. Denn dieses Netzwerk erhält ja zuerst die Daten und übergibt sie dann erst dem VPN. Man erkennt also sehr schnell das es sich um ein VPN handelt und wird dann doch wieder an den Betreiber des übergeordneten Netzes herantreten, der das VPN bereitgestellt hat. Und dann wird man diesem vermutlich auch noch Vorsatz unterstellen, weil er versucht hat die Empfänger zu tarnen.
Ich würde darauf also nicht vertrauen. Man könnte natürlich auf eine Haftungsfreistellung bzw. -übernahme durch den Anbieter sorglosinternet.de bestehen, aber zuerst wäre man in Zweifelsfall selber dran und ob man dann noch Forderungen durchsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.