Darf bei einem Auszug das beschädigte Waschbecken angerechnet werden?
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Gute Fragen
Darf bei einem Auszug das beschädigte Waschbecken angerechnet werden?
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Ja!
Alles, was der Mieter in einem Mietobjekt beschädigt, muss er auch ersetzen!
Waschbecken übernimmt aber die Haftpflichtversicherung!
Wenn du es beschädigt hast – ja –
Dafür wurde bei Einzug wahrscheinlich eine Kaution für solche Fälle hinterlegt.