Computer und Internet

Wer ist noch auf fuehrerscheincheck.com reingefallen?

02.05.2017

Ich habe vor kurzem eine Mail an die Verbraucherzentrale zum Thema „fuehrerscheincheck“ geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Frage-Antwort-Portal ist folgende Frage aufgelaufen: „Wer ist noch auf fuehrerscheincheck.com reingefallen?“

Bisher sind ca. 80 Antworten gegeben worden, die mehr oder weniger hilfreich für den Umgang mit dem Sachverhalt „führerscheincheck“ sind.
Fast alle sind verunsichert und wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen.

Vielleicht könnten Sie direkt bei fragr.de oder via Mail an mich ein paar richtungsweisende Hinweise geben, wie man mit den Rechnungen der “ Interserv AG FZE“ umgehen kann bzw. sollte.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüsse

Björn Koblow

Heute bekam ich eine Antwort, die ich Euch natürlich nicht vorenthalten will:

Sehr geehrter Herr Koblow,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf Grund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen mit diesem Formschreiben antworten.

Es ist für unsere Arbeit äußerst wichtig, über Unregelmäßigkeiten bzw. Geschäftspraktiken zum Nachteil der Verbraucher frühzeitig Kenntnis zu erhalten.

Die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns aufgrund einer Vielzahl ähnlich gelagerter Verbraucherbeschwerden hinlänglich bekannt. Seit geraumer Zeit gehen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten gegen wettbewerbswidrige Angebote im Internet vor. Möglicherweise haben wir gegen den von Ihnen genannten Anbieter bereits ein Abmahnverfahren hinsichtlich der irreführenden Gestaltung der Website eingeleitet oder ein solches ist in Vorbereitung.

Allerdings weisen wir Sie darauf hin, dass die unsererseits gegen den verantwortlichen Anbieter der Website eingeleiteten rechtlichen Schritte keine direkten Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis zwischen den verantwortlichen Anbietern und Ihnen haben. Unser Ziel kann es nur sein, die wettbewerbswidrige Irreführung der Verbraucher zukünftig zu verhindern und diese vor finanziellen Schäden zu bewahren.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist jedoch satzungsgemäß nicht befugt, individuelle Rechtsberatung/-besorgung durchzuführen. Hinsichtlich der Beratung in Ihrem Einzelfall könnten Sie sich an die zuständige Verbraucherzentrale in Deutschland wenden. Informationen zur Beratung der Verbraucherzentralen erhalten Sie über die jeweiligen Homepages, zu denen Sie über den Link www.verbraucherzentrale.info gelangen.

Die Verbraucherzentrale NRW bietet darüber hinaus zur Information ein kostenloses Faltblatt „Erst durchblicken – dann anklicken“ zum download an:

Musterbriefe zum Einspruch gegen Rechnungen und Mahnungen bietet u.a. die Verbraucherzentrale Bayern kostenlos zum Download unter folgendem Link an:

Um vor weiteren Kostenfallen gefeit zu sein, empfehlen wir zudem einen Blick auf die aktuelle Ãœbersicht unserer Verfahren zum Thema. Diese erreichen Sie über folgenden Link:

http://www.vzbv.de/go/dokumente/568/1/3/index.html

Zur Kenntnisnahme weisen wir zudem auf ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az. : 161 C 23695) hin. Das Gericht hat im konkreten Fall einen wirksamen Vertragsschluss verneint. Genaueres können Sie der entsprechenden Presseerklärung vom 19.02.2007 unter

www.ag-m.bayern.de

entnehmen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich diese Entscheidung nicht pauschal auf alle (vermeintlichen) Kostenfallen übertragen lässt.

Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
i.A.

Pra. R. Martens
Ref. Rechtsdurchsetzung FB Wirtschaftsfragen
Tel. 030 25 800-109 Fax -118

805 thoughts on “Wer ist noch auf fuehrerscheincheck.com reingefallen?”

  1. Sehr geehrter Herr Muster Mann*,

    Sie haben unseren Service fuehrerscheincheck.com bestellt, den offenen
    Rechnungsbetrag jedoch noch nicht beglichen. Während der Anmeldung haben Sie uns
    explizit bestätigt, dass Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt
    sind. Ãœber die Vertragsbedingungen und die anfallenden Kosten waren Sie
    entsprechend informiert.

    *name geändert :D

    -> Laber raber

    Nochmal egal wie man sich dort gerregt hat, nix zahlen
    und für die anderen wegne speicherung der Daten sei nochmal gesagt -> Scheiss drauf!
    Wenn Arcor oder andere die Daten weitergeben -> Verklagen nach deutschem recht wegen Datenschutz!

  2. Achso…ja die extra bestätigungsmail haben die natürlich nicht geschickt…noch nicht?!?!

  3. Hallo ihr lieben!!!
    Also ich hab den selben Fehler auch vor etwa zwei Monaten gemacht und schon 1 Rechnung und 4 Mahnungen erhalten! *lach*
    Bitte zahlts denen ja nix!!!!
    Alleine dass ist lächerlich:
    Beauftragtes Servicecenter Europe:
    Servicecenter/Interserv
    Am Wasser 162
    8049 Zürich
    Schweiz

    Interserv AG FZE
    Twin Towers
    Baniyas Road, Deira
    Dubai – United Arab Emirates
    P.O. Box: 4404, Dubai

    Ausserdem die würden dass niemals von Dubai verfolgen und die haben weder meinen richtigen namen noch adresse noch sonst was und wenns um seiten geht wo etwas zu zahlen ist muss man eine regestrierte Mail adr. haben oder sich per Kreditkarte regestrieren also bitte vergesst es!!!
    Eine Freundin von mir hat das vor einem Jahr auch erlebt nie gezahlt und es meldet sich kein mensch mehr !!!

    Lg Gitti

  4. Hey Leute,

    hab letzten Montag meine Rechnung bekommen und gleich widerspruch und antrag auf anfechtung wegen irrtums an die zurückgeschickt (per email)…heute hab ich diese mail von denen bekommen:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    noch vor der Anmeldung ist auf der Webseite eindeutig der Hinweis ersichtlich, dass nach dem 14-tägigem Testzugang oder vorzeitig von Ihnen angeforderter Dienstleistung, der Vertrag zwischen Ihnen und der Interserv AG zustande kommt, sofern Sie nicht rechtzeitig einen Widerruf an uns senden.

    Da Sie uns keinen Widerruf zugesandt haben, wurde der Vertrag wie vereinbart abgeschlossen. Zudem haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Service gelesen sowie akzeptiert und waren darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Betrag in Höhe von 89 € im voraus zu leisten ist.

    Ihre Kündigung haben wir Ihnen in einer separaten Mail bestätigt. Sie stehen trotzdem in der Pflicht den offenen Betrag zu begleichen.

    ————————————
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Führerscheincheck-Team“

    Kommt mir wieder ziemlich unpersönlich vor, so wie ne kettenmail, weil man eben nicht direkt angesprochen wird in der email! Soll ich denen noch mal klar machen dass es überhaupt keinen vertrag gibt? oder dass ich ihn in meiner letzten mail angefechtet hab???
    ich mein dass es nicht meine PFLICHT ist 89€ zu begleichen wissen diese deppen wohl selber und einschüchtern lass ich mich nicht von denen!!!

    danke im voraus,
    gruß chris

  5. und noch eine die leider auch auf diese Seite reingefallen ist. beim ersten besuch der des forums dachte ich mir: warte mal ab wieviele noch auf dieser seite ihr leid hinterlassen!
    und zack,sind alle da;-)
    als ich den test starten wollte gab es für mich keinen hinweis darauf, das es kostenpflichtig ist. ganuso gab es auch keinen weiteren hinweis darauf in meiner e-mail bestätigung. auch der hinweis der widerrufs fehlte!!!!!
    mein freund meinte sofort das ich mich nicht aufregen und erstmal soll. wie ich sehe, hat es sich gelohnt. ich werde auch erstmal abwarten und schauen ob überhaupt noch etwas passieren wird.
    zum glück stehen wir nicht alleine da……

  6. Eigentlich war ich schon auf dem Weg zum Balkon aber gut, es ist hier eine andere Seite. Auf keinen Fall bezahlen, das Muster bei dieser Website ist das gleiche wie bei Fuehrerscheincheck. Alle diese Webseiten arbeiten nach dem selben Schema.

    ALSO FÃœR ALLE:

    Webseiten, bei denen mann auf der Startseite seine Daten eingeben soll, die mit Gewinnspielen werben, im Ausland sitzen vor allem in der Schweiz, Dubai, UK oder niederländische Antillen, einen Geschäftsführer haben, bei denen der Name schon sagt, nein leihe im nicht dein Auto, wenn die Hotline nur über Handy in Liechtenstein zu erreichen ist und schon gleich bei Dateneingabe auf IP-Logging usw. hingewiesen wird.

    SIND DRINGEND DES BETRUGES VERDÄCHTIG. FINGER WEG.

    NICHT ZAHLEN, NICHT REAGIEREN, NICHT AUFREGEN.

  7. DAS IST EINE FRECHHEIT!!!!!

    ich möchte euch allle vor der seite:www.vorlagen-archiv.com warnen.

    Ich hab sie beim googeln entdeckt und natürlich sofort Angemeldet gut, die haben mir gleich eine E-mAIl geschikct mit den agb´s und so weiter, dort habe ich dann erst gelesen dass dieser service etwas kostet. SOFORT!! darauf habe ich eine Kündigung geschrieben (sogar 2 mal per e-mail weil keine antwort kam)

    und heute kommt eine rechnung!!!!

    soll ich bezahlen ich habe den service nicht beansprucht?? sofort die kündigung geschriben

  8. Hallo Geschädigte, ich lasse grundsätzlich die Finger von solchen Angeboten. Merke „Im Leben ist nichts umsonst, auch nicht im Internet“

    Da ich aber nun schon dem 2.Kumpel aus der Patsche helfe, dachte ich mir, ich poste den Inhalt des Schreibens. Vieleicht gibt dieser Anreiz für euch.

    „Abs.
    XXXXXXXXXXXXXXXX
    XXXXXXXXXXXXXXX
    XXXXXXX

    An
    Servicecenter/Interserv
    Am Wasser 162
    8049 Zürich
    Schweiz

    Betreff:
    Anfechtung des Vertrag gemäß Â§ 119 und § 123 BGB
    Rücktritt gemäß Â§Â§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz
    Widerruf gemäß Â§ 355 BGB

    XXXXXXXX, den XX. Mai 2007

    Sehr geehrten Damen und Herren,

    hiermit widerspreche ich dem in der E-Mail vom Freitag dem XX. Mai 2007 angeführten Vertrag.
    Der Umstand, daß auf „www.führerscheincheck.com“ der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button „Test starten“ erst bei Weiterscrollen ( zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf den Verweiss der AGB keinerlei Veranlassung besteht! ) sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten. Aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist.

    Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare „Kleingedruckte“ steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen.

    Screenshots sind vorhanden und würden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.

    Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß Â§ 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre.
    Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden. Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen.

    In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Verbraucherschutzgesetz von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Verbraucherschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.

    Ersatzweise nehme ich zuletzt mit sofortiger Wirkung mein Recht auf Widerruf meiner Erklärung in Anspruch. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß Â§ 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum, so dass ich hiermit mein Recht auf einen fristgerechten, sofortigen Widerruf geltend mache.

    Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Des weiteren untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.

    Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten sowie Zahlungsaufforderungen an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde (BfDI) sowie die Staatsanwaltschaft (StA) verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.

    XXXXXXXX den XX. Mai 2007,

    Hochachtungsvoll

    ……………………………
    XXXXXXXXXXX

    Ich hoffe dieses Schreiben regt euch dazu an, dennen auch Feuer zu geben.
    Habe schon 2 dieser Schreiben verfasst, bisher hatte sich daraufhin niemand mehr mit Rechnungen o.ä. gemeldet.

    Liebe Grüsse, Der Tobi

  9. Man ich doof:

    wenn die angebotene Leistung in einem auffälligen Mißverhältnis zu der geforderten Bezahlung……

    Eins von den 10 Becks war wohl schlecht!!!!!!!

  10. Moin, Moin,

    wollte auch noch etwas anmerken:

    Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Anbieter mit absoluter Sicherheit davon ausgehen kann, dass der Kunde das Angebot verstanden hat und das Angebot so formuliert ist, das Missverständnisse für den normalen Geschäftsverkehr ausgeschlossen sind. Will heißen, wenn nicht gerade ein Volltrottel die Seite angeklickt hat, ist davon Auszugehen, dass der Durchnittsbürger das Angebot verstanden hat. Bedeutet, sollte der Anbieter absichtlich das Angebot so verschleiern, dass der Kunde aufgrund von Missverständnissen ein Angebot annimmt, so ist schon dann der Vertrag unwirksam, wenn der Anbieter nach normalem Ermessen Anzeichen dafür erkennen muss.
    Fazit: Spätestens nach der dritten Reklamation muss dem Anbieter ein Licht aufgehen. Sollte der Anbieter hier versuchen etwas einzuklagen, kann man ihm entgegenhalten, dass er wohl wusste, dass das Angebot nicht eindeutig formuliert war. Also Essig mit der Kohle.

    Zum Zweiten muss sich die Widerufsbelehrung eindeutig in Schrift und Form von den übrigen AGBs abheben. Das tut sie zwar eingeschränkt aber das Impressum ist genauso hervorgehoben und zwar in der selben Datei. Also wieder Essig mit der Kohle.

    Zum Dritten ist ein Vertrag nichtig, wenn die Angebotene Leistung in einem auffälligen Mißverhältnis zu der angebotenen Leistung steht. Sein mir mal ehrlich, ich weiß noch nicht mal, ob die eine Erlaubnis haben diese Fragebogen zu verwenden. Außerdem kann man, wenn ich das richtig sehe den Test nur eimal machen. Wozu ein Abo. Also Essig die dritte.

    UND WENN JETZT NOCH EINER FRAGT OB ER BEZAHLEN SOLL, DANN SPRING ICH VOM BALKON!!!!!!!!!!!!

    guts nächtle

  11. hey,

    meine mahnung ist heute heute(6.6.) abgelaufen. Bin
    gespannt was die jetzt machen, denke ich krieg noch ne Mahnung. Rein theoretisch wird man schon auf den Geldbetrag hingewiesen, allerdings unter dem so freundlich guckenden „Test Starten“-Button. So übersieht das in der Regel fast jeder. Da aber AGBs, Widerruf & Co in änderbarer Form vorliegen, ist das alles eh rechtswidrig. Des weiteren fallen schon die Drohungen (über IP, Falschangabe, usw) in der Rechnung auf. Die wollen nur Druck machen und sind garnicht auf zufriedene Kunden aus.

    Bye Tobi

  12. @merle
    meine mahnfrist läuft auch über morgen ab…bin mal gespannt…leiden wir dann zusammen….;-)

  13. Die AGBs unterliegen bei denen Änderungen, was nicht zulässig ist und selbst wenn das immer so da gestanden hätte… Ars..le…… dagegen gibt es bereits Urteile!

    Und wie gesagt, in der Registrierungsmail, hätte direkt drauf hingewiesen werden müssen, ansonsten ist es Wucher, denn andere Seiten bieten gleiche Leistungen for free an.

    Und jetzt auch mal echt angenommen, die hätten alle richtlinien korrekt erfüllt (was nicht der Fall ist), Thorsten hat eingehend erläutert, warum an die Töffel schlicht NICHTS zu zahlen ist…
    Ãœbermorgen läuft meine Mahnfrist ab… Ich freu mich schon wie ein Kind an Weihnachten darauf ;-)

  14. @hannah.

    trotzdem muss der Preis aber auch aufgeführt,damit man vornherein weiß….wieviel man bezahlen muss!!!

  15. Liebe Leute,

    andererseits gesehen, wenn Ihr euch die AGB noch mal gründlichst durchlest (welche Ihr auch anklicken könnt, bevor Ihr Sie akzeptiert und auf den Button „Test Starten“ klickt), werdet Ihr erkennen, dass Ihr sehr wohl einen Vertrag abschließt und auch auf die gebürenpflichtege Nutzung, sowie auf die Teilnahme an dem Gewinnspiel hingewiesen werdet. Zitate aus den AGB:
    5.3. Allen Vertragsschließenden oder sonst wie an Leistungen des Unternehmens Teilnehmenden können zusätzlich an einem Gewinnspiel teilnehmen. Soweit keine anderweitigen Erklärungen abgegeben werden, nehmen alle Teilnehmenden automatisch an dem Gewinnspiel teil. (für die Teilnahme gelten die Teilnahmebedingungen fuehrerscheincheck.com Gewinnspiel/gemäß Annex C).
    2.1 Durch die Absendung des von fuehrerscheincheck.com auf der Internetseite http://www.fuehrerscheincheck.com bereitgestellten Registrierungsformulars gibt der Nutzende ein Angebot zu einem gebührenpflichtigen Vertragsabschluss mit fuehrerscheincheck.com ab.

  16. @ Sarah

    Hab auch eine Mahnung bekommen und bezahle trotzdem nicht…..wenn du bezahlst machen die immer weiter……blos nicht bezahlen
    Lieben Gruss,Anne

  17. Hallo zusammen!
    Bin leider auch auf diesen Mist reingefallen! Als ich die Rechnung über 69€ bekommen habe war ich so erschrocken, dass ich sie sofort gelöscht habe. Und dann hab ich am letzten Donnerstag die erste Mahnung bekommen. Und ich dachte mir so was dämliches kann dir nicht passieren.
    War schon kurz davor zu bezahlen, doch ich bin vollkommen durcheinander und weiß jetzt überhaupt nicht was ich machen soll.

  18. @Steffi

    Da wird leider nichts bei rauskommen, da diese Firma keinen Sitz in Europa hat gilt für die auch nicht das europäische Wettbewerbsrecht.

    Ihr könnt euch also Beschwerden an Verbraucherzentrale usw. sparen. Was hilft ist Staatsanwaltschaft, wegen Straftat und Finanzamt wegen eventuellem Steuerdelikt, die können eventuell die Konten hier in Deutschland sperren. Ansonsten greift hier nur das Recht von Dubai, die Scharia halt.

  19. Hallo Zusammen,
    habe gerade die Beschwerde an die Wettbewerbszentrale geschickt. Bin gespannt, was rauskommt!

    LG

  20. hei leute!

    Trip in die Schweiz zum Ballspielen?
    Ich fahr auch mit. Werd dann mein Tenniss******r und a paar gute neue Bälle ein.

  21. Hallo Zusammen,
    hab heute auf meinem selten genutzen e-mail account,eine rechnung in höhe von 89euro gesehen.
    Die rechnung ist schon knapp einen monat alt und seitdem hat sich die firma nicht gemeldet(trotz 7 tage frist)

    Für mich war von vorne rein klar, dass das eine b*****smasche ist und ich nichts zahlen werde.
    hab eine nette email mit dem bild einer gurke an die b******r geschickt, nur um es verbildlichen, was ich von dieser masche halte ;-)
    rate allen anderen das selbe zu tun, wäre mal ne nette aktion ;-))

    euer Rincewind

  22. beweisen können sie es nich aber es würde (vielleicht) ein bürokratenkram über einen hineinbrechen…

    also ich glaube zwar nich das die so pfiffig sind, denn die wissen das sie dreck am stecken haben, wenn dir merken das von uns nix kommt, denke ich mal machen die auch nix, weil se selber angst haben-..

    was meint ihr?

  23. @Alle

    Mal so ne generelle Frache:

    Selbst wenn jemand seine richtige Adresse eingegeben hat und selbst wenn die IP-Adresse zurückzuverfolgen wäre. Wie will man beweisen, dass die Person selbst beim Eintippen am Computer gesessen hat?

  24. Hey, ich bin leider auch auf die s*****e von fuererscheincheck.com reingefallen…

    auf raten aller bekannten und auch von der verbaucherzentrale soll man niemals in einer mail zugeben das ein vertrag zu stande gekommen ist, denn das is FALSCH! das is pure abzocke…
    als ich die rechnung bekam war ich so eingeschüchtert das ich kurz davor war zu bezaheln, weil ich einafch angst hatte das noch weitere kosten auf mich zu kommen! Aber dank euch sehe ich das jetzt anders.. ich werde also nich bezahlen. mich würde nur mal interessieren was passiert wenn du deinen namen und die richtige addy eingegeben hast?!?!
    Ich bin mir nämlich nich mehr so ganz sicher was ich hingeschrieben habe!
    über die IP adresse kommen se nich an mich ran aber was is mit der adresse und meinem namen?

    danke für eure hilfe
    lg Jenny

  25. @Anne

    (www.)genlogie.com

    [Ich hab mal den Link „entlinkt“, wir wollen den Jungs und Mädels nicht auch noch Linkpop bescheren ;-) Gruss Admin]

  26. @thorsten

    ich fahre gerne mit dir darunter…….ich hab glaub ich auch noch meinen Inline-H************r???…*grins*
    Ich schau es mir gleich mal an

  27. @flo

    Also wenn ich die wäre, dann würde ich nur klagen, wenn ich eine schrifliche Anerkennung der Forderung hätte. Solange alles nur auf Geschwätz basiert, sehe ich da keinerlei Chance. Wenn Du sagst, dass Du bezahlst und es dann doch nicht tust, dann ist das kein Anerkenntnis.

  28. Mal eine Frage an Thorsten:
    Würden die wirklich die Forderung einklagen,wenn man sag ich mal vor lauter Angst vor weiteren Ärger sagt,dass man zwar nichts von Kosten gelesen hat,man sie aber trotzdem bezahlt?Man sie dann natürlich nicht bezahlt!!!Könnte es sein ,dass denen dann der Aufwand zu groß ist?

  29. So ihr liebe Leuts, jetzt wirds richtig spassig.

    Ruft doch mal unter Zubehör die Comandoshell auf und gebt folgendes ein:

    tracert fuehrerscheincheck.com

    schaut euch das Routing an und merkt es euch. Dann gebt ihr tracert genlogie.com ein und schaut euch ebenfalls mal das Routing an und siehe da, das selbe Netzwerk, ein Schelm wer da Böses denkt.

    Jetzt geht mal auf die Seite von Genlogie.com. Na kommt euch das irgendwie bekannt vor? Laut Impressum sitzt die Firma in der Schweiz. Komisch nur, dass die sich einen Server mit einer Firma in Dubai teilen. Und wie es der Zufall so will, die Hotline ist eine Mobilfunknummer in Liechtenstein.

    Komisch, ich war heute auf dem Speicher und da fiel mir sofort mein B**************r ins Auge. Weiß einer vielleicht, was so eine Autobahnplakette für die Schweiz kostet. Ich hätte Lust auf ein bisschen Ballspielen in der Schweiz, kommt jemand mit??

  30. @tobi

    hab auch ein Musterbrief erhalten denn ich nach dubai schicken werde und einen brief nach berlin

    @stefan

    Hinter dieser Firma verbirgt sich kein Rentner mit Frau und Hund……..total Blödsinn

  31. Hallo,

    ACHTUNG der Post dürfte sehr interessant sein für alle die auf Führerscheincheck.com reingefallen sind:

    Hab gestern auf Youtube eine BIZZ-Reportage über die Abzockeseite lebensprognose.com gesehen

    -> http://www.youtube.com/watch?v=Lfrwy6ZGl0M (1.Teil)
    -> http://www.youtube.com/watch?v=KvGa7oIJvOM&mode=related&search= (2.Teil)

    soweit ich weiss die gleiche Firma, die auch Führerscheinckeck.com ins Leben gerufen hat, nur mit anderem Namen, weil die Firma schonmal verboten wurde, mit genau denselben Tricks! In dem Video meint eine Frau vom Verbraucherschutz

    1. auf keinen Fall zahlen
    2. auf der Homepage des Verbraucherschutzes B-W gibt es einen Musterbrief für diese Seite, die man denke ich ohne einen Buchstaben auszutauschen auch an führerscheincheck.com zuschicken kann

    ihr findet den Musterbrief auf

    Das dürfte denke ich für viele eine Erleichterung sein :)

    p.s. zu dem Post von Thorsten, in dem es heisst
    „Um dem ganzen einen seriösen Touch zu geben, haben die eine Firma gegründet und irgendeine D********e als Geschäftsführer eingesetzt. Denkemal, der weiß garnicht was er da unterschrieben hat und was da läuft.“

    Genau so haben die das damals gemacht, wie man auf den von mir grad geposteten Links zu der BIZZ-Reportage sehen kann. Ich glaube nicht dass hier jemand tatsächlich glaubt, hinter der Firma verbirgt sich ein Rentner mit Frau und Hund in einem Mehrfamilienhaus der kaum Deutsch kann?

  32. Leute könnte mir mal jemand einen Rat geben?
    Ich bin nicht volljährig und von daher hab ich mir überlegt ob ich das nicht einfach schildere, da die mir aufgrund meines Alters sowieso nicht so viel anhängen können. Oder warte ich doch lieber einfach nur ab?

  33. @Anne

    Hi, kam denn bei der Verbraucherzentrale was Vernünftiges heraus?

    Ich hab mir jetzt vorgenommen alle weiteren Meldungen zu ignorieren. Nachdem ich die weiteren Kommentare hier gelesen habe ist das wohl die beste Lösung.

    Gruß Tobi

  34. @Thorsten

    echt Geil, was du da raus gekriegt hast. Riesen Respekt an dich. Du könntest ja mal als detektive oder so was anfangen.

    kannst du, das noch in das andere Forum rein Posten wäre echt nett, weil die das sicherlich auch Interesiert.

    Schöne Grüße noch an alle die es Getroffen hat und weiterhin durchhalten.

  35. Hallo Leute,
    also ich hab hier eben diese Seite nochmal angeguckt und auf einmal sehe ich diese mahnung unten mit den 89€ un so weiter. Sagt mal is das neu oder habe ich das bloß nie bemerkt?

  36. @Anne

    Yupp,

    die haben keinerlei Mahnwesen etc. die Leben nur von den naiven, die bezahlen. Wenn ich was zu sagen hätte,… aber so was darf man in diesem Land ja nicht laut aussprechen.

  37. @thorsten

    also sollen wir wie gewohnt nix machen…nicht bezahlen etc.??
    das sind echt schweine…..

  38. @alle

    Moin, Moin,

    bin gerade raus aus dem Krankenhaus.

    Habe inzwischen Neuigkeiten erfahren. Aus gesicherter Quelle weiß ich nun, dass das ganze nichts anderes ist als ein rießiges Onlineabzockspiel. So funktioniert das.

    Zuerst müsst ihr wissen, dass die Hotlinenummern in Wirklichkeit Mobilfunknummern aus Liechtenstein sind.

    So es gibt da eine Gruppe von Leuten, die unterhalten diese Abzockseiten. Alle diese Seiten sind zusammengenommen ein riesengroßer Webbot. Wenn man sich anmeldet fängt ein Timer zu laufen an. Nach einer gewissen Zeit kommt die Rechnung, dann die Mahnung usw. Wenn jemand zahlt, dann wird, der richtige Verwendungszweck vorrausgesetzt der Timer gelöscht. Wenn man bei der Hotline anruft, wird ein Rundruf ausgelöst und irgendeiner der P****r, der gerade Zeit hat, geht ans Handy und lässt einen seiner Standartsprüche ab. Aus diesem Grund kommt es auch vor, dass Leute trotz Zahlung weiter gemahnt werden, da einfach der Verwendungszweck falsch war oder einer dieser P****r die Zahlung übersehen hat. Eine Buchhaltung haben die nicht.

    Zusammengefasst, diese Typen machen nichts weiter als am Telfon dummzulabern und abundzu das Konto zu leeren. Um dem ganzen einen seriösen Touch zu geben, haben die eine Firma gegründet und irgendeine D********e als Geschäftsführer eingesetzt. Denkemal, der weiß garnicht was er da unterschrieben hat und was da läuft.

    Wichtig ist nur, wenn man nichts unternimmt, ist irgendwann das Ende des Programms erreicht und der Datensatz fällt von alleine aus dem Mahnprozess. Clever oder? Ein Geschäft dass ohne großes Zutun einfach Geld abwirft. Die telefonische Erreichbarkeit soll lediglich das Zahlverhalten günstig beiinflussen.

    Im Prinzip heist das Spiel, wer hat die stärkeren Nerven oder wer Angst hat verliert.

  39. @Lars

    Vielen Dank für den Link, der hilft auf jeden Fall weiter. Treffe mich nächste Woche mit meinem Dozenten, der Recht unterrichtet. Er darf mich zwar nicht beraten, wird mir aber bestimmt sagen können, ob es unter unlauteren Wettbewerb fällt.
    Vielleicht kommt was positives heraus.

    LG

  40. Tja, das ist die Frage, aber oben steht ja schon, wie das mit den Sammelklagen in Deutschland aussieht…

    Würde sagen, wir sollten einfach alle die bereits vorgeschlagenen Möglichkeiten wahrnehmen, also, Anzeige, Brief an die Botschaft, Verbraucherzentrale usw….. Die Mühlen der Justiz mahlen leider extrem langsam, bis da was passiert, haben die wieder n Firmensitz in Timbuktu…
    Im Grunde ist also unsere einzige Chance als Masse aufzutreten, schon wahr, aber es wird dauern, bis man die am Schlawittchen gepackt hat… und die werden noch massig andere Seiten aufziehen bis dahin…. also in jedem Fall dranbleiben!!!!

  41. @Anne
    Wie ich schon sagte ist der Wegfall des Widerrufsrechts durch Durchführung des Tests, wie in den AGB´s beschrieben, gesetzeswiedrig. Somit ist ein Widerruf innerhalb der 14 Tage absolut i.O.
    Entweder machste jetzt gar nichts oder du klärst die Jungs darüber auf.
    Dadurch, dass die dir auf deinen Widerruf geantwortet haben, haste sogar den Vorteil, dass du beweisen kannst, dass dein Widerruf bei denen zugegangen ist. Was ohne Ãœbergabe-Einschreiben nur schwierig zu realisieren ist. Ich hoffe ich bekommen auch eine Anwort auf meinen Widerruf.

  42. @merle

    Meinte natürlich den Widerruf,der gilt nciht mehr,weil ich den test begonnen habe….was sollte ich deiner Meinung tun?

Comments are closed.