Nach welchem Zeitraum kann ich eine “frisch” abgeschlossene Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?
Bewerte die Frage
3 Antworten
Grundsätzlich sehen alle Rechtsschutzpolicen eine Wartezeit vor, damit die Rechtsschutzversicherung nicht erst dann abgeschlossen wird, wenn sich bereits ein Rechtsstreit abzeichnet. Ob und wie lange Sie eine Wartezeit einhalten müssen, steht in den Versicherungsbedingungen. Die meisten Wartezeiten liegen bei drei Monaten – können aber auch länger sein. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung gewechselt haben und sich die neue Police zeitlich nahtlos an die alte anschließt. In diesen Fällen gibt es meistens keine Wartezeit.
Grundsätzlich sehen alle Rechtsschutzpolicen eine Wartezeit vor, damit die Rechtsschutzversicherung nicht erst dann abgeschlossen wird, wenn sich bereits ein Rechtsstreit abzeichnet. Ob und wie lange Sie eine Wartezeit einhalten müssen, steht in den Versicherungsbedingungen. Die meisten Wartezeiten liegen bei drei Monaten – können aber auch länger sein. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung gewechselt haben und sich die neue Police zeitlich nahtlos an die alte anschließt. In diesen Fällen gibt es meistens keine Wartezeit.
meistens nach 3 Monaten
das ist von unternehmen zu unternehmen unterschiedlich. einfach mal in den allgemeinen bedingungen unter wartezeiten glubschen…