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Witze über Wulff = Knast?

Bei Facebook und Twitter ist ja einiges an Witzen über den Bundespräsidenten Christian Wulff und seine Mailbox-Affaire zu lesen. Stimmt es, dass man schlimmstenfalls für die Witze über den deutschen Bundespräsidenten im Gefängnis landen kann? Ich dachte in Deutschland gilt die Meinungsfreiheit … oder gelten die meisten Witze über Wulff schon als Beleidigung?

2 thoughts on “Witze über Wulff = Knast?”

  1. Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist strafbar: http://dejure.org/gesetze/StGB/90.html

    Unter Verunglimpfung versteht man eine besonders schwere Beleidigung. Eine Beleidigung ist auch gegenüber „normalen“ Menschen strafbar, von daher ist lediglich der Strafrahmen höher, wenn es das Staatsoberhaupt trifft.

    Wie bei allen Ehrverletzungen muss das Grundrecht der Meinungsfreiheit abgewogen werden, von daher ist es schwer zu sagen, wo die Meinungsäußerung endet und die Beleidigung beginnt.

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