habe mal wirklich nachgelesen, und siehe da : ich ändere meine meinung NICHT!! nur meine begründung enthielt die falschen termini…
fakt ist : unter vierzehn bist du strafunmündig, vor gesetz also noch ein kind. dem 16jährigen wird eine gewisse reife unterstellt, er ist ja bereits teilweise strafmündig. somit macht er sich strafbar, wenn er das „kind“ begattet, auch wenn sie es will.
mit 16 ist man zumindest eingeschränkt deliktfähig. die 13jährige genießt laut recht sowas wie welpenschutz, darf nicht berührt werden, auch wenn sie es will. hält sich eh keiner dran, aber rein rechtlich gesehen muss der 16jährige vor gericht, selbst wenn sie es auch gewollt hätte…
Ne nur schweis
Siehe Marco
@der experte
habe mal wirklich nachgelesen, und siehe da : ich ändere meine meinung NICHT!! nur meine begründung enthielt die falschen termini…
fakt ist : unter vierzehn bist du strafunmündig, vor gesetz also noch ein kind. dem 16jährigen wird eine gewisse reife unterstellt, er ist ja bereits teilweise strafmündig. somit macht er sich strafbar, wenn er das „kind“ begattet, auch wenn sie es will.
hier noch ein schaubild, wer mit wem in die kiste springen darf : http://www.planet-liebe.de/portal_index.php?page=gesetz
misanthrop,
Es wird zeit, dass du mal im Gesetzbuch nachschaust!
Ich wette mit dir, dass du deine Meinung ändern wirst!
mit 16 ist man zumindest eingeschränkt deliktfähig. die 13jährige genießt laut recht sowas wie welpenschutz, darf nicht berührt werden, auch wenn sie es will. hält sich eh keiner dran, aber rein rechtlich gesehen muss der 16jährige vor gericht, selbst wenn sie es auch gewollt hätte…
mh bin mir da gar nicht so sicher…
da er ja erst 16 ist…
ob das wirklich verboten ist leute… ich weiß ja auch nicht!
Nein, unter 14 is das alles verboten.
nöö, der 16jährige macht sich strafbar…