1 thought on “Tierkauf?”

  1. Ohne Einwilligung der Eltern erst ab 18 Jahren.

    Ein Tier ist ein Sonderfall, weil dadurch nicht nur Vorteile entstehen. Das Tier muss gefüttert und gepflegt werden, was wieder Geld kostet, deswegen ist unter 18 das Geschäft schwebend rechtsfähig, das heisst: Das Tier kann gekauft werden (wenn der Verkäufer mitmacht), aber die Eltern können den Kauf jederzeit Rückgängig machen.

    Zum Thema Geschäftsfähigkeit siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit
    (Abschnitt „Vorteilhafte Rechtsgeschäfte“)

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