1 thought on “Rapidshare und Nutzerdaten?”

  1. Ja, das stimmt.

    „… Aus einer Abmahnung die netzwelt vorliegt geht hervor, dass die Rapidshare AG den Rechteinhabern unter bestimmten Umständen IP-Adressen der Nutzer seines Angebots nennen muss. Grundlage hierfür ist der Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes. Auch die Provider müssen dem Gesetz zufolge ihre Kunden anhand der IP identifizieren …“

    Quelle: netzwelt.de

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