168 thoughts on “Kennt ihr von OnlineService LTD den Online Berufswahl-Test (www.Berufs-Wahl.de) für Euro 59,00? Ist das genau die gleiche Masche?”

  1. K***a ist die neue „Anwältin“ der O****e-S*****e Ltd.
    Eine Frage an die Experten: Ist es üblich die Anwälte in einem Mahnverfahren zu wechseln? Kann mich erinnern, dass die erste Mahnung von einer RA C****e L*****n ausging?!? Hab nachgeprüft es gibt in der angegebenen Straße wirklich einen Anwalt mit Name „G*****r“. Dabei handelt es sich aber um eine Gemeinschaftskanzlei, ob der- oder diejenige auch K***a heißt kann ich nicht sagen.

  2. Hab heute auch Post von K***a bekommen. Wahrscheinlich wurden gestern wieder eine Ladung Mahnungen verschickt. Bin mal gespannt wie lange es dauert bis die nächste Mahnung kommt….Nicht verunsichern lassen und standhaft bleiben!!!

  3. @Doris
    lies Dir die oberen Artikel durch, dann weißt du, was du zu tun hast: nämlich nicht zahlen.
    Bei kostenpflichtigen Downloads, Services etc. wird man in der Regel ja auch dazu aufgefordert, seinen Namen, Adresse und die Zahlart (!!!) anzugeben – dieses geschah in keinem der Fälle.

    Es gab auch eine Klage, hier das Urteil in Sachen
    Internet-Vertragsfallen
    (Urteil vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06, rechtskräftig). In der Pressemitteilung hierzu
    heißt es:

    Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt,
    ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

  4. Kann mich gar nicht mehr daran erinnern, diese Seite aufgerufen zu haben, aber nun habe ich die „LETZTE MAHNUNG“ erhalten mit bereits 5,00 EUR Aufschlag Mahnkosten. Und diese Briefkastenfirma will es nun einem Inkassounternehmen übergeben. Die Frage ist, muss ich diesen Quatsch zahlen oder riskiere ich sonst evtl. noch höhere Kosten, die auf mich zukommen könnten. Prinzipiell habe ich auch einen Vertragsrechtsschutz, den ich nutzen könnte…
    Hat hier jemand Informationen zu dieser A******rfirma?

    Danke,Doris

  5. hi leute, klar bin auch reingefallen und auch klar, werde sicher nicht zahlen. dieses forum hat mir echt den tag gerettet, werde keine mails oder briefe an die schicken, ist nur geld- und zeitverschwendung. ihre masche ist klar, einschüchtern bis doch einer oder zwei zahlen.
    kopf hoch leute, vergesst die

    frohe weihnachten und ´n gutn rutsch:)

  6. @ Yassi: geh mal auf http://www.verbraucherrechtliches.de, dort steht alles drin. Die werden nicht locker lassen und so lange nerven wie es geht. Fakt ist jedoch, dass es auch ein Gerichtsurteil gibt und die Spacken definitiv nicht im Recht sind. Also, nicht einschüchtern lassen und aussitzen.
    Den Text den Du erhalten hast, habe ich auch als Mail bekommen, da steht aber nicht mal meine Name drauf, sondern sehr geehrte/r Frau/Herr…. Das ist einfach ein Standarttext, den Sie verschicken. Könnte somit auch für den Osterhasen sein.

  7. Hallo,
    ich bin natürlich auch auf dieses Berufsdingen reingefallen, hab mich dann aber sofort mit der Hilfe einer Freundin informiert und einen Musterbrief dort hingeschickt, den ich bei der Verbraucherzentrale gefunden habe. Den Brief habe ich auf dem Postweg dort hingesendet. In dem Brief stand eben drin, dass ich das Geld nicht zahlen werde, da der Preis nicht deutlich hervor tritt, sondern nur in den AGB’s steht oder wenn man weit genug scrollt und es sich daher um keinen Vertragsschluss handelt.
    Dann kam letzte Woche eine Mahnung. Mein Vater meinte, ich solle darauf antworten, dass ich Ihnen doch diesen Brief geschickt hätte und ob Sie diesen erhalten hätten- gesagt getan.
    Heute kam eine Antwort von denen auf diese Mail.

    Darin steht, dass der Vertragsschluss doch vorhanden ist, dass ich die AGB’s ja als gelesen und akzeptiert angenommen habe. Daher müssen Sie mir die Bearbeitung meines Testes in Rechnung stellen.

    Nun meine Frage an euch:
    Ist das ebenfalls ein Standardtext, den man als Antwort erhält???
    Sollte ich das Geld nun doch bezahlen?
    Und wie sicher ist es, dass der Rechtsspruch aus dem Link des Posts über mir, bald rechtskräftig wird?

    Helft mir bitte.
    LG

  8. @miko + frank

    sicher seit dem 5.10.07, da bin ich nämlich das erste mal auf der Seite gewesen, weil meine Nichte in diese Falle getappt war.

    @Miko
    arglistige Täuschung ist so Gummi, dass ich darauf nie eine Klage begründen würde.
    Besser ist immer auf Dein Recht als Verbraucher/Käufer zu pochen, erstens ist es genau die Schiene über die auch die Verbraucherzentralen arbeiten und zweitens ist der Anbieter in der Beweispflicht.

    Wie wird es weiter gehen?
    Link: http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/04/02/online-service-ltd-beerbt-die-vitaactive-ltd/

    und immer wieder von vorne, solange es Opfer gibt, die zahlen und Rechtsanwälte die sich vor den Karren dieser B******r spannen lassen.

    AUGEN auf im I-net (und im real life)!
    Zu verschenken hat keiner was und wer das glaubt, wird immer wieder hereinfallen.

  9. @kein opfer
    im rechtlichen sinne ist dies auch eine „arglistige täuschung“. somit wäre eine klage/anzeige doch durchaus möglich. natürlich sitze ich das aus und natürlich werde ich mich nicht einschüchtern lassen. von wem denn auch? mr no name aus der slowakei? bitte…
    aber mich würde auch interessieren, seit wann der betrag auf der startseite steht. habe ich – damals – auch nicht gesehen…

  10. @miko

    In Deutschland gibt es kein Sammelklage…..
    Und wogegen klagen?
    Der(unberechtigten)Forderung dieser Vögel widersprechen. Und den Rest aussitzen und nicht einschüchtern lassen, das ist alles was getan werden muss und kann.
    (Das Gericht hat ja in erster Instanz erkannt, dass dort getäuscht wurde)

    Nochmal….
    Soweit bekannt, ist es bisher in keinem Fall zu einer Klage der Firma gegen einen Nutzer gekommen, diese stünde auch auf sehr wackeligen Füßen.
    Die neu gestalteten Seiten der Firma (mittlerweile ist der Hinweis auf den Preis auf der ersten Seite direkt unter dem „Bestätigen Button“) bedürfen neuer rechtlicher Würdigung.
    Wer lesen kann ist auch hier klar im Vorteil, ein volljähriger Nutzer, der trotzdem seine Daten eingibt und bestätigt, hat es dann schon schwerer zu argumentieren.

  11. ich habe soeben meinen widerruf per mail verschickt und morgen geht dieser nochmal per post raus.
    wie ich sehe, sind hier genug geschädigte, um – wirklich nur im äußersten fall – eine sammelklage einzureichen.
    nicht einschüchtern lassen, das gesetz ist auf der seite der verbraucher.

  12. ist doch klar, dass da immer der gleiche ro** zurück kommt, gar nicht mehr drauf reagieren, ist meine meinung. und wenn du 10000 mails schreibst, kommen eben soviele zurück. so lapalulli lassen die sich sicher nicht abwimmeln, dann schafft es ja jedes kind, und das ist sicher nicht in deren sinn, wer schwach wird zahlt, alle anderen werden wohl durchkommen und nicht zahlen(müssen)

    mfg

  13. hallo,
    ich hab schon wirklich alles versucht..1000widerrufe geschrieben per post und auch per mail aber da kommt immerwieder der gleiche schund zurück!!!hatte sogar ne richtig gute vorlage hat aber ncihts gebracht..und jetzt hab ich auch noch son brief von irgend einem anwalt bekommen..durch das forum hier war ich ja drauf vorbereitet..hab darüber schon gelesen!ich hoffe dass das noch gut geht denn ich habe nicht vor nun schon über 100(!)euro zu zahlen!

  14. meine meinung…

    nicht zahlen, ist doch logo das das „nepper schlepper bauernfänger“ sind ich habe auch ende nov mich da angemeldet. rechnung habe ich nicht bekommen(gebe doch da nicht meine adresse an) per e-mail kam jetzt die zahlungsaufforderung. ich habe nach §355bgb meinen widerruf eingereicht. dies genüg in schriftform(e-mail) habe ja von denen noch nie einen breif erhalten.
    des weiteren ist auch immer gut, den §123=>anfechtbarkeit wegen täuschung oder drohung| anzugeben. kommt noch eine mail, schreibe ich an ein politmagazin(ich tendiere da zu frontal, die hatten da schon mal sowas ähnliches)
    des weiteren sind sie ja quasi schon verklagt worden. ich lasse mich da nicht verrückt machen, wäre ja noch schöner.
    ich habe nachher zeit, vielleicht schreibe ich mal meinem „recht“ prof

    mfg. nur nicht verrückt machen lassen und ich denke, nicht zahlen

  15. ich glaub zwar auch nicht, dass die sich nochmal vor Gericht trauen, aber das Urteil ist ja eh noch nicht rechtskräftig und die verschicken auch immernoch lustig Rechnungen/Mahnungen.

    Noch haben die Zeit die Sache von dem OLG entscheiden zu lassen.

    Naja, wenn ich die wäre, würde ich auch lustig Rechnungen usw. verschicken. Wenn 1 von 10 zahlt hab ich immernoch genug gewonnen.

  16. Hallo! :o)
    Wenn man einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommt, muss man innerhalb von 14 Tagen schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein, wiedersprechen. Was kann man mit juristischer Hilfe,
    z.B. vom Verbraucherschutz NRW tun, oder einfach mit klaren Worten selber verfassen.
    Hierzu ist zu wissen, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid von dem zuständigen Gericht nicht auf Richtigkeit überprüft wird. Das bedeutet, dass sich dieses Schreiben nicht wesentlich von den anderen dubiosen vorhergegangenen Schreiben unterscheidet, nur ist man bei einem Mahnbescheid gesetzlich verpflichtet innerhalb von 14 Tagen dazu Stellung zu nehmen. Also, wenn sowas ins Haus flattert, ist das wieder nur eine andere Form der Einschüchterungstaktik.

  17. hey hans wenn jetzt so ein mahnbescheid kommen würde wie oder was sollen wir dann schreiben?? gibt es dazu auch muster briefe oder wie ist das?? also ich sollte bis zum 5.12 zahlen hab es bis jetzt immer noch nict gemacht und hab auch bis jetzt keine post von einem anwahlt erhalten naja warten wir es ab bis er kommt!!

  18. Rechnungen nicht zahlen: Die Verbraucherzentrale rät, unberechtigte Forderungen schriftlich abzuwehren. Auch wer bei einer solchen Forderung einen ‚gerichtlicher Mahnbescheid‘ mit Zustellungsurkunde erhält, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Allerdings muss man sofort reagieren und innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem beigefügten Widerspruchsformular offiziell widersprechen.

  19. Also ich werde jetzt nicht nochmal einen Brief hinschicken und einfach abwarten. Soweit ich in verschiedenen Foren und Verbaucherschutzbunden gelesen habe, werden diese Firmen nicht zum Gericht gehen, weil sie ja nicht im Recht sind. Von daher hoffe ich, dass ich nie wieder von Anwalt etc. hören werde.

  20. @Daniela:

    Ja, ich bin mir zu 100000% sicher das es die Rechtsanwältin wirklich gibt, da ich bei der zuständigen Anwaltskammer angerufen habe und mir von denen der Vorname sowie Adresse und 0180er Telefonnummer genannt wurde.

    Ich jedenfalls warte jetzt erstmal, wann und überhaupt ob von der RAin eine Antwort auf mein Fax kommt.

  21. hallo nochmal :)

    @kevin: sicher, dass es l*****n (ohne h) gibt und nicht l******n (mit h)?? ich habe keinerlei hinweise über die kanzlei ohne h gefunden und jemand anders hier hat ja auch raus bekommen, dass die steúernummer nicht überein stimmt.

    je nachdem, welchen rechtsschutz man hat, sollte der einen zumindest beraten können. aber auf einer seite eines verbraucherschutzes hab ich gelesen, dass der schritt zum rechtsanwalt erst nötig wäre, wenn post direkt vom gericht kommt. das das passiert glaub ich auch erst, wenn der st. nimmerleinstag herein bricht. :)

    einen einspruch gegen die gebühr würd ich auf jeden fall mal schreiben, auch wenn die da drauf gar nicht reagieren. aber man hat etwas in der hand und ist auf der sicheren seite.

    ich bleib auf jeden fall dabei und werde keinen cent diesen b*******n in den schlund werfen. diverse foren, verbraucherschutzseiten und sonstige berichte bestätigen, dass WIR im recht sind und die uns gar nichts können.

  22. Hey ich habe zwar noch keinen brief von einem anwahlt sollte aber bis zum 5.12 zahlen sonst kommt das mit dem anwahlt naja ich werd es ja dann jetzt sehen wenn ich mal post hol was da kommt aber ich kann dennen zu stimmmen die sagen wir sollen nicht zahlen ich bleib auch stur und zahl nicht das ist nur b****g was die machen weil das was die machen können wir auch machen und das nur mit 5 euro können wir anfangen hatte mir ein jurastudent gesagt gehabt den ich gleich gefragt hatte als die nachricht mit zahlen kam er hat sich gleich am pc gesetzt und hat rechachiert und hat hier forumen gefunden und hat auch mir gesagt das die stadtsanwahlt schon dabei ist die zu suchen und fest zunehemen ob das stimmt weiß ich nicht aber wenn wir alle zusammen halten denk ich passiert nix und ich dneke mal wenn das so weiter geht sollten wir uns alle zusammen tuen egal wo wir her kommen und anzeige machen!!
    lg mine

  23. Habe beim “ kostenlosen “ Lebenstest mitgemacht und den ganzen Sch….. auch erlebt.Soll auch mi Mahngebüren 64 Euro zahlen. Werde es so machen wie alle.
    Habe allerdings keinen Wiederruf eingelegt, soll ich das noch machen ?
    Ich zahle auf keinen Fall. Sollte sich da wirklich etwas tun von denen ihrer Seite MÃœSSEN wir uns zusammen tun und da mal etwas unternehmn.
    ICH BLEIBE STUR UND ZAHLE AUF GAR KEINEN FALL !!!!

  24. Hi,
    auch ich wurde von der Seite berufs-wahl.de r********t. Im Juni 2007 habe ich mich angemeldet, natürlich habe ich den Mini-Kommentar über den Preis übersehen.
    Im Juli kam dann die „letze Mahnung“ obwohl ich weder eine Rechnung noch eine erste Mahnung bekommen hatte.
    Die Seite : http://www.verbraucherrechtliches.de/ hat mir sehr weitergeholfen. Nachdem ich ein Musterbrief per Einschreiben an die O*****e S*****e Ltd geschickt habe, habe ich eigentlich gedacht, die Sache wäre erledigt. Doch nun kam gestern ein Schreiben vom Anwalt mit dem Verlangen zu die Kosten der Seite und die Kosten des Anwalts zu tragen.
    Zahlen werde ich auf keinen Fall. Wenn ich sehe wieviele Opfer hier das auch nicht tun, macht es mir Hoffnung, dass ich keinen weiteren Ärger bekommen werde.

    Hat hier jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen oder kann ich davon ausgehen wenn ich die Anwaltschreiben ignoriere, dass nichts weiter passieren wird?
    Grüße

  25. Hallo,
    ich bzw. eigentlich meine Frau gerhören auch zum Club der „reingelegten“. Widerruf etc. habe ich seinerzeit auch gemacht. (allerdings ohne Einschreiben) „Dienstleistung“ wurde nicht in Anspruch genommen. Das Anwaltsschreiben habe ich auch bekommen und auch etwas recherchiert: die Webadresse ist http://www.kanzlei-l……n.de Zugriff wird momentan verweigert , der Google Cache bietet allerdings ein Impressum als jpg- Grafik. Name und Adresse sind dort genauso wie in der Mahnung, Telefon und Steuernummern stimmen nicht überein. In der Rechtsanwaltskammer Koblenz wird auch eine C….e L……n geführt incl Mailadresse. Hmm, zahlen will ich auch nicht, aber ein mulmiges Gefühl habe ich schon. Ãœbernimmt sowas der Rechtsschutz ?
    Gruß, bp

  26. Eine Anwaltskanzlei mit einer 01805-Telefonnummer ist m.E. von vornherein schon unseriös. Außerdem wird solch ein anwaltliches Schreiben normalerweise per Einschreiben verschickt.
    Also nicht einschüchtern lassen!

  27. hallo,

    auch ich war auf der seite berufswahl… und habe jetzt ein schreiben einer gewissen anwaltskanzlei l*****n erhalten. bin auch gleich erschrocken. aber bei genauerem hinsehen ist mir aufgefallen, dass dieser „anwalt“ auf dem gleichen papier schreibt, wie auch diese dubiose online service ltd. und siehe da, google findet nicht einen eintrag zu dieser rechtsanwaltskanzlei!? ist das nicht seltsam. komisch auch, der brief ist „maschinell“ unterschrieben. welcher anwalt macht denn sowas!?

    werd morgen gleich mal in erfahrung bringen, wem dieses konto, welches die angegeben haben, in wirklichkeit gehört.

    eigentlich sollte wir alle zusammen diese … verklagen. kann doch nicht rechtens sein, dass sie angeben, ein anwalt zu sein und so geld fordern!!

    und die drohen damit, einen negativen schufaeintrag zu veranlassen. mir ist nicht bewusst, dass ich denen gegenüber jemals der schufa zugestimmt hab. die können gar nichts.

    an alle: nur nicht einfach zahlen!!! holt euch lieber rechtlichen beistand, über verbraucherzentralen bekommt ihr auch kostenlose info und hilfe

  28. Hallo an alle,

    ich hab auch ein Schreiben von der Anwaltskanzlei bekommen. Hab mal ein bisschen recherchiert und habe raus gefunden, dass weder in München noch in Mainz eine Anwaltskanzlei L*****n existiert und schon gar nicht unter der angegebenen Adresse.
    Das Konzept dieser Firma beruht darauf, Menschen einzuschüchtern und das können Anwälte eben ganz gut.
    Grüße

  29. Moin leutz,

    ich habe heute Morgen von einer Anwaltskanzlei L*****n aus Mainz ein Forderungsschreiben erhalten. Dann hab ich mal dort angerufen und der nicht so ganz freundlichen Frau die Angelegenheit geschildert. Die sagte: „Wir haben die Forderung geprüft und die ist rechtens“.

    naja, ich hab denen jetzt mal n böses Fax gesendet und auch gleichzeitig mit Strafanzeigen sowie Beschwerde bei der zuständigen Anwaltskammer gedroht. Mal schaun was darauf jetzt kommt.

    Jedenfalls freut sich mein Rechtsanwalt schon auf eine Zahlungsklage von denen.

    Grüße

  30. Hallo

    Haben heute ein Schreiben des Anwaltsbüro L*****n aus München bekommen. Wir sollen jetzt 104,79 Euro zahlen. Was sollen tun? Immer noch nicht zahlen, oder was??? Bekommen langsam Angst! Bitte schnell antworten.

    Gruß Melanie

  31. also wenn ihr mal gelesen hat was die anderen schreiben zahlt nicht ich hab auch den brief bekommen und hab auch den brief von iq fieber bekommen und das ist die gleiche firma und die gleiche sache wie beruf – wahl nur a*******i und b******r kann ich euch sagen ich weiß zwar auch nicht was da passieren tut wenn ich nicht zahle aber die anderen haben geschrieben das sie nach dem brief keine briefe mehr bekommen haben ich weiß nicht was passiert und ich hoffe es kommt nichts schlechtest aus aber ich hab auch gehört das die stadtsanwaltschaft dabei ist die zu verklagen lassen wir uns überrachen aber zahlt nicht gebt nicht nach das sind nur betrüger also lasst euch nicht unterkriegen und zahlt nicht!!

  32. Hallo liebe Leidensgenossen!

    Ich habe heuet auch eine „LETZTE MAHNUNG“ vom O****e S*****e LTD. Aus dem Briefkasten gefischt.
    Abgesehen davon, dass ich keinerlei Ahnung habe was ich da bezahlen soll, habe ich auch bis jetzt noch keine Rechnung bekommen. Und jetzt kommt gleich eine Mahnung!?
    Ich soll jetzt bis zum 06.12.2007 59,00€ + 5,00€ Zahlen.
    Ansonsten wird der Fall an ein Inkasso/Rechtsanwaltsbüro übertragen.
    Ich versuche es jetzt erst einmal mit dem Schreien hier:

    Am besten schicke ich das gleich per Einschreiben, damit die Brüder nicht behaupten können, dass sie nie was bekommen hätten.
    Das kostet vielleicht Nerven!!!
    Ich Zahle sonst immer alles sofort, aber das ist plumper B****g!
    Hat jemand von euch schon mal zurückgeschrieben?
    Was ist daraus geworden?

  33. HALLI;HALLO
    Ich hab mich blöderweise auch angemeldet bei berufs-wahl.de.Ich hatte auch die zweite mahnung bekommen aber alles über email.Bei der Verbraucherzentrahle sagte mann mir,die hätte mir alles nach der anmeldung noch mal schriftlig nachhause schicken müssen,und da nochmal über das wiederrufsrecht informieren müssen.Und das haben die nicht getan.Bei der zentrahle gab mann mir ein muster brief für ein wiederspruch,jetzt bin ich mal gespannt womit die jetzt kommen…mfg die Luisa

  34. hallo
    ich hab mich leider auch bei berufs-wahl.de angemeldet und bis jetzt nicht bezahlt. hab jetzt eine „letzte mahnung“ per mail und auch per post nach hause erhalten. der rechnungsbetrag hat sich mittlerweile von 59 auf 64 euro erhöht. hört das mit den briefen irgendwann auf wenn ich nichts unternimm? oder muss ich denen wirklich ein einschreiben senden?

  35. hey, ich hab heute den brief bekommen ^^ xD, hab denen zwar noch innerhalb eines monats nach anmeldung geschrieben das ich den betrag von 59 euro nicht zahlen werde, mit der begründung mein kleiner bruder hat meine daten zur ausführung des tests ohne mein wissen verwendet!! so jez weiß ich nicht inwiefern die das als widerrufung sehen ^^!! ist jez die 3. mahnung gewesen und ich zahl nicht obwohl ich echt kein bock hätte das verfahren zu bezahlen ^^!! ganz klare sache, es wird nicht gezahlt xD

  36. hey wie hast du diesen wiederruf geschrieben was hast du genau geschrieben hast du das per e-mail abgeschickt oder wie hast du das genau gemacht??? also aus der sache hab ich auch gelernt!! ich meld mich schon gar nicht mehr irgendwo an!!

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