1 thought on “Darf ein Sozialhilfeempfänger als Kurzzeitbeschäftigter arbeiten?”
Zunächst – Es gibt keine Sozialhilfe im ursprünglichen Sinn mehr. In etwa vergleichbar ist es mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II, umgangsprachlich Hartz-IV-Bezieher.
Und nun zur eigentlichen Antwort: Ja.
Dazu einfach bei der Minijobzentrale nachschauen: Dieser Artikel richtet sich an Arbeitslose, also I und II.
Zunächst – Es gibt keine Sozialhilfe im ursprünglichen Sinn mehr. In etwa vergleichbar ist es mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II, umgangsprachlich Hartz-IV-Bezieher.
Und nun zur eigentlichen Antwort: Ja.
Dazu einfach bei der Minijobzentrale nachschauen: Dieser Artikel richtet sich an Arbeitslose, also I und II.