4 thoughts on “Was ist der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht?”

  1. So erklär ich es vielleicht hilft es euch ja weiter (hoffe ich) das ist auf jedenfall richtig !

    Im Zivilrecht geht es um das Rechtsverhältnis zwischen zwei Bürgern, zum Beispiel zwischen Mieter und Vermieter, zwischen Arbeitgeber und Angestelltem, zwischen Käufer und Verkäufer oder zwischen Unfallverursacher und Geschädigtem.

    Im Strafrecht geht es um das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Der Staat verfolgt hoheitlich Gesetzesverletzungen und kriminelles Verhalten, um die Gesellschaft zu schützen.

    Ein Dieb muß zivilrechtlich die gestohlene Sache dem Eigentümer zurückgeben. Wegen der Tat wird er vom Staat außerdem verfolgt, angeklagt und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Davon hat der „geschädigte Eigentümer“ aber nichts.

  2. Entsprechend unterschiedlich sehen die Verfahren aus:
    Straftaten zu verfolgen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen ist im Strafprozess Aufgabe des Staates. Dessen Strafgewalt ist allerdings zum Schutz aller Betroffenen vor Willkür und Missbrauch an enge rechtliche Voraussetzungen gebunden.In der Strafprozessordnung ist der Ablauf des Strafverfahrens, in dem der staatliche Strafansprch festgestellt wird, streng geregelt.
    Im Zivilprozess ist es die Aufgabe des Gerichts,im Streit um privatrechtliche Ansprüche die streitenden Parteien zu einer gütlichen Einigung zu veranlassen oder,wenn diese nicht möglich ist,den Rechtsstreit schnell und nachvollziehbar zu entscheiden.

    Ich hoffe ihr versteht es.(:

  3. alda was labert ihr alle fürn scheiß! des stimmt alles überhaupt nicht ihr habt gar keine ahnung von politik und labert einfach drauf los! erbärmlich.

    um zu deiner frage zu kommen.
    zivilrecht-> wenn mehrere leute sich streiten und es nicht vor dem richter ausgetrage.

    anders beim strafrecht-> hierbei sind es nur ein angeklagter der sich vor gericht behaupten muss und es nicht alleine mit dem ankläger regeln kann.

    so müsste deutlich sein :)
    ich hoffe ich konnte helfen & an all die die keine ahnung haben von polotik. lasst einfach die finger von foren von denen ihr keine ahnung habt. daskönnte böse enden.

  4. Das Zivilrecht (Privatrecht) regelt die Beziehung von rechtlich gleichgestellten Rechssubjekten. Dabei kann es sich entweder um natürliche aber auch juristische Personen (eingetragener Verein, GmbH, AG etc.) handeln. Die Rechtsbeziehung ist hier also auf gleicher Ebene (z.B. Bürger Bürger)

    Das Strafrecht befasst sich mit der Verfolgung und Sanktion von Straftaten jeglicher Art. Das Strafrecht gehört eigtl. zum öffentlichen Recht, da es das Bürger/Staat-Verhältnis betrifft. Eine Rechtsnorm ist nämlich immer dann dem öffentlichen Recht zuzuordnen, wenn der Staat, in seiner Eigenschaft als solches, betroffen ist. Hier ist der Staat an der Aufklärung/Bestrafung der Straftat interessiert. Es herrscht also ein ÃœBER- /UNTERORDNUNGSVERHÄLTNIS (Staat => Bürger).

    Historisch gesehen existiert das Strafrecht allerdings schon länger. So wird es heute als eigenständiger Rechtszweig verstanden.

    Zivilgericht und Strafgericht bilden die so genannte ordentliche Gerichtsbarkeit.

    Anmerkung: Alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren) bilden die so genannte ordentliche Gerichtsbarkeit!

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