Hi,
ich habe ein Problem in der Schule, ich will meine Praktische Fahrprüfung machen und dafür wurde mir auch schon ein Termin festgelegt. Jetzt will meine Englischlehrerin, aber an dem Tag eine Klausur ( keine Abi-Klausur) schreiben.
Ich wollte freundlich sein und wollte mich bei meinem Klassenlehrer abmelden. Nun meint dieser das sei Freizeitvergnügen und ich dürfte nicht, was nichts anderes bedeutet, als wenn ich nicht komme, zählt das als geschwänzt 6.
Mein Fahrlehrer hingegen meint, dass es erlaubt sei. Und erklärte mir das so, das nur Abiprüfungen die von Anfang an des Jahres ziemlich feststehen keine Entschuldigung sei, also das die Prüfung für mich eine akzeptierte Entschuldigung ist.
Weiß jemand von Euch wie es nun richtig ist?
Danke für eure Antworten.
Mfg
MP
Der Prüfer legt den Termin, die Zeit und den Ort fest, das ist ein rechtkräfitger vertrag. Die Schule hat nicht die Erlaubnis diesen staatlichen Vertrag anzuzweifeln.
Kannst du damit vergleichen wenn du eine Aussage beim Gericht machen müsstest
Ich würde in der jeweiligen Schulordnung nachsehen oder den Direktor fragen.
hi
du kannst ja di klausur nach schreiben ein tag dannach das ist doch wohl erlaubt oder auch anders rum fahprüfung ein tag dannach