5 thoughts on “Wie viel Cannabis darf man besitzen?”

  1. @Jemus Das hängt ein vom Bundesland und der Herkunft des „Nichtdeutschen“ (wie es im Amtsdeutsch so unschön heißt) ab.

    In jedem Bundesland gibt es eine andere Durchführungsverordnung, die die Anwendung des §31a BtMG regelt.
    Die meisten schliessen die Anwendung für Nicht-EU-Ausländer prinzipiell aus.

    EU-Ausländer werden je nach Bundesland (und beteiligtem Staatsanwalt) unterschiedlich behandelt.
    Ãœber den Daumen kann man sagen, dass man in Stadtstaaten damit rechnen und im Norden der Republik darauf hoffen darf, eine Strafe zu entgehen.

    Je weiter man nach Süden kommt, umso restriktiver werden die Ausnahmetatbestände im allgemeinen und für Nichtdeutsche im besonderen.

    Mit hanfigen Grüßen
    Steffen

  2. @ Steffen Geyer :

    du schreibst ,das wenn einige Vorraussetzungen erfüllt werden ,die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absieht ,u.a.:

    – der/die Täter muss Deutscher sein

    Werden Ausländer in diesem Fall tatsächlich anders behandelt ?

  3. Der Besitz von psychoaktivem Cannabis, also Haschisch oder Marihuana, ist in Deutschland prinzipiell verboten.

    Es besteht für die Staatsanwaltschaft lediglich die Möglichkeit nach §31a BtMG (Betäubungsmittelgesetz) von der Strafverfolgung abzusehen, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind.

    In aller Regel wird der §31a nur dann angewendet, wenn es sich um weniger als 6 Gramm handelt, die ausschließlich für den eigenen Konsum erworben/besessen wurden.
    Außerdem:
    – dürfen keine Jugendlichen betroffen sein,
    – es darf sich nicht um einen Wiederholungstäter handeln (innerhalb eines Jahres),
    – es darf kein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Strassenverkehr vorliegen
    – der/die Täter muss Deutscher sein
    – es darf keine öffentliche Zurschaustellung des Besitzes vorliegen
    – …

    Selbst wenn die Anwendung des §31a in Betracht kommt, muss die Polizei in jedem Fall ermitteln, ob nicht eventuell weitere Straftaten gegangen werden/wurden. In Bayern und Baden-Würrtemberg werden deshalb auch bei einem Gramm gerne Hausdurchsuchungen angeordnet.

    Mit hanfigen Grüßen
    Steffen

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