3 thoughts on “gibt es ein gesetzlich festgelegtes Datum für eine Winerreifenpflicht?”

  1. *räusper*
    der verband der deutschen versicherer bezieht sich explizit auf winterreifen, sm oder allwetterreifen befreien nicht von einer mitschuld. versicherungstechnisch ist da also schon eine differenzierung vorhanden.
    nur ist es generell schwer nachzuweisen, wann die witterungsverhältnisse den gebrauch von reifen mit tiefem profil erfordern…

    die sache mit dem bußgeld ist mir neu, habe im aktuellen bußgeldkatalog dazu nichts gefunden. wäre es möglich, hier mal einen link zu posten zu der quelle, auf die du dich beziehst blubbr? vielen dank im voraus^^

  2. Den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung ist nicht nur für die Versicherung relevant, sondern es kann (in Deutschland) auch ein Bußgeld und bei Behinderung auch ein Punkt im Verkehrszentralregister verhängt werden, wenn diese nicht vorhanden ist. Es werden aber weder explizit Winterreifen genannt, noch ein bestimmter Zeitpunkt.

  3. so ein datum gibt es nicht, da keine gesetzliche verpflichtung zum führen von winterreifen besteht ;o)
    es gibt eine art verordnung, die dem versicherer gestattet zu prüfen, ob das nicht-benutzen von winterreifen bei schneebedeckter straße ursächlich war für den unfall. sollte dies tatsächlich der fall sein bekommt der verursacher eine gewisse mitschuld bzw. die volle schuld, der versicherungsschutz wird hierdurch aber nicht berührt. der schaden ist abgedeckt durch die kfz-haftpflichtversicherung

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