3 thoughts on “darf man einen gefundenen Schatz behalten ?”

  1. @Hanna: Sätze beendet man mit einem Punkt und nicht mit einer möglichst großen Anzahl von Rufzeichen.

    Zum Thema: Geregelt ist das in Deutschland in § 984 BGB. Dort heißt es:

    㤠984 Schatzfund

    Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.“

    Abweichend davon kann bei Schätzen, an denen archäologisches Interesse besteht, das Schatzregal [1] (von Regalien, nicht von Regal) gelten. Weiteres dazu siehe im angegebenen Wikipedia-Artikel.

    [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Schatzregal

  2. Nein!
    Man muss in bei der Polizei Abgeben da es sonst auch wenn man ihn gefunden hat diebstall wehre!!!!!!
    Ich würde es nicht riskieren ihn zu behalten!!!
    Man kann die Polizei zuerst ja Fragen ob man ihn haben könnte wenn sich keiner meldet!!!!!
    Liebe Grüße
    Hanna

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