4 thoughts on “Ist es wirklich unbedingt erforderlich und empfehlenswert eine private Haftpflicht-Versicherung abzuschließen?”

  1. Da kann ich mich auch nur anschließen. Es kann doch so viel passieren; selbst bei einem kleinen Unfall kann ein Sachschaden in Millionenhöhe entstehen. Ohne die entsprechende Versicherung sitzt du dann ganz schnell auf hohen finanziellen Kosten fest.. einfach mal nach Privathaftpflicht googlen- wenn du dich mal ein bisschen informierst, dann weißt du ob du die wirklich brauchst..oder schau mal hier:

  2. Das ist die mit Abstand wichtigste Versicherung neben der Krankenversicherung. Sollte jemand auch unabsichtlich verletzt werden, dann haftest du mit deinem Privatvermögen. Im schlimmsten Fall sogar bis zum Tod.

  3. ich denke es ist sehr wichtig. Ganz schnel kann etwas passieren und man steht vor dem Ruine.

    Ich habe gar eine Haftplicht die haftet wenn mir einer was kaputt macht. Ich muss mich mit dem Verursacher nicht rumstreiten sondern den Schaden an meine Versicherung melden, die zahlt und setzt sich mit dem Verursacher auseinander.

  4. Vorab ich bin völlig unqualifiziert. Für verbindliche Auskünfte frage daher lieber einen Fachmann:

    Antwort:
    Ja ist es.
    Wer sich im Straßenverkehr als Fußgänger / Fahrradfahrer bewegt, hat besser eine Privat-Haftpflicht. Die ist nicht all zu teuer und schützt vor Ärger/Kosten im Falle eines Unfalles.

    Wenn man Kinder hat, ist sie erst recht sinnvoll. Kinder sind i.d.R. mitversichert bei den Eltern.

    Die Haftpflicht zahlt aber nur, wenn die versicherte Person nach dem Recht tatsächlich haftet. Wenn z.B. ein jüngeres Kind (mit dem genauen Alter bin ich mir nicht sicher) einen Schaden verursacht und die Eltern nicht die Aufsichtspflicht verletzt haben, dann müssen Sie in der Regel nicht haften. Der Geschädigte bleibt dann auf dem Schaden sitzen. Bei (echten) Freunden zahlt man dann also den Schaden aus eigener Tasche.

    Bei Schäden im privaten Bereich ist die Haftpflicht nur selten zu gebrauchen. Die Bedingungen sind da zu restriktiv. Sie Zahlt i.d.R. nicht bei Schäden an geliehenen oder überlassenen Sachen. Auch beim Kfz ist sie nicht anwendbar.

    Beispiel für letzteres:
    Versicherungsnehmer leiht sich bei Bekanntem dessen Auto aus und verursacht einen Schaden. Der Bekannte möchte nun Ersatz für die seine Kosten (z.B. durch die Hochstufung seiner Vers. und Selbstbeteiligung). Das deckt die Privat-Haftpflicht nicht ab.

    Wer regelmäßig, evtl. noch mit Kindern, Urlaub in gemieteten Urlaubshäusern (z.B. Dänemark) macht, der kann sich nach „erweiterten“ Privat-Haftpflicht Vers. umschauen. Für ca. 10-15 Euro mehr im Jahr gibts dann u.a. noch zusätzlich Versicherungsschutz für Einrichtungen in gemieteten Häusern. Das kann sich kleinen Randale-Wichteln lohnen. Nur immer prüfen, ob auch wirklich Schäden im Ausland abgedeckt sind.

    Wie gesagt in der Standard-Privat Haftpflicht sind keine Schäden an eigenen/gemieteten/geliehenen/überlassenen Gegenständen abgedeckt.

    Unverbindliche Beispiele (fragt sonst lieber eueren Versicherungswilli):

    z.B. Nicht abgedeckt:
    Ich leihe mir eine Spielekonsole vom Bekannten und lasse sie fallen / gieße Cola rein.

    z.B. Abgedeckt:
    Ich fuchtel mit dem Controller der Spielekonsole eines Bekannten herum, der rutscht aus der Hand und zerstört dabei seine Glasvitrine / Fensterscheibe / Lampe. (Der Controller wird nicht ersetzt, aber das Glas)

    Ich verursache mit dem Fahrrad einen Unfall. -> Schäden der Unfallgegner werden (evtl. Ausnahme bzw. Regress bei grober Fahrlässigkeit/Alkohol/Drogen) durch die Privat Haftpfl. ersetzt.

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