2 thoughts on “welche rechtsform hat eine verlobung?”

  1. In Österreich ist eine Verlobung – geltendes Recht

    Die Verlobung ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) unter dem Begriff „Eheverlöbnis“ geregelt. Sie stammen aus der Stammfassung des ABGB und wurden seit dem Jahr 1811 nicht verändert. Nach dem Gesetz ist ein Eheverlöbnis ist das vorläufige Versprechen, einander zu heiraten. Dieses Versprechen zieht jedoch wie § 45 ABGB ausführt „keine rechtliche Verbindlichkeit nach sich, weder zur Schließung der Ehe selbst, noch zur Leistung desjenigen, was auf den Fall des Rücktrittes bedungen worden ist.“ § 46 ABGB sieht eine Schadenersatzpflicht bei Rücktritt vom Verlöbnis vor. Allerdings hat dieses Gesetz heute so gut wie keine Bedeutung mehr. Das Verlöbnis ist heute mehr totes als lebendiges Recht.

  2. „Das Verlöbnis oder die Verlobung ist das Versprechen, eine Person (den Verlobten beziehungsweise die Verlobte) zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Ãœbereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen.

    In Deutschland ist diese Ãœbereinkunft rechtlich nicht bindend; ihre Rücknahme, die „Entlobung“, hat minder schwere Voraussetzungen als die Begründung oder Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft.“

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