Finanzen

Kindergeld 2016 – Steueridentifikationsnummer?

Kindergeld 2016 – Steueridentifikationsnummer?

Stimmt es, dass ich das Kindergeld 2016 nur noch bekomme, wenn ich bei der Kindergeldstelle bzw. Familienkasse die Steueridentifikationsnummer (Steuer ID) meines Kindes angebe? Ehrlich gesagt kenne ich diese Steuernummer (Identifikationsnummer) überhaupt nicht. Hat mir das Finanzamt die mal zugeschickt?

Ist das nur ein Gerücht, oder muss ich wirklich unter Umständen Kindergeld 2016 zurückzahlen und einen neuen Antrag stellen? Man das ist doch totaler Mist, ich bin auf das Geld angewiesen. Kann ich mir diese Steuernummer noch mal zuschicken lassen? An wen muss ich mich dafür wenden? An mein zuständiges Finanzamt oder an die Familienkassen?

Wer kann mich zu diesem Thema noch beraten? Das Jugendamt vielleicht? Oder sollte man sich an die lieber nicht wenden?

Bitte helft mir!

(Titelbild: Michael Podger – unsplash)

1 thought on “Kindergeld 2016 – Steueridentifikationsnummer?”

  1. Keine Panik. Die Familienkassen zahlen auch in 2016 das Kindergeld aus, ohne das die Steuer ID des Kindes vorliegt. Man sollte die Steueridentifikationsnummer des Nachwuchses aber im Jahr 2016 ganz geschmeidig nachreichen. Wer die Steuer ID verbummelt hat, kann sich jene via folgender Seite des Bundesamtes für Steuern erneut zuschicken lassen:

    https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html

    BTW: WhatsApp ist nicht unbedingt die zuverlässigste Quelle, auch nicht die berühmten Elterngruppen ;)

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