Alles und nichts

Versorgungsausgleich nach Scheidungsverfahren?

Ich habe heute Post vom Amtsgericht (Abt. für Familiensachen) bekommen. Es wurde mir mitgeteilt, dass ein Verfahren zum Versorgungsausgleich (Rentenanspruch) von Amts wegen aufgenommen wird. Wir, mein Ex-Partner und ich, hatten uns eigentlich beim Scheidungsverfahren darauf geeinigt, keine Ansprüche an die andere Partei zu stellen.

Warum eröffnet das Amtsgericht jetzt von sich aus ein Verfahren, in dem über den Versorgungsausgleich entschieden werden soll? Zum Glück besteht kein Rechtsanwaltszwang.

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