3 thoughts on “Betreiber von kino.to festgenommen?”

  1. „Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vertritt die Auffassung, dass auch das Nutzen der Kino.to-Streams strafbar ist. Die GVU betont aber, dass eine höchstrichterliche Entscheidung dazu aussteht. Der Kino.to-Fall wäre jedoch eine gute Gelegenheit zur Klärung…“

    http://www.golem.de/1106/84149.html

    Auf die „Klärung“ bin ich schon mal richtig gespannt.

  2. also das die festgenommen wurden stimmt auf jeden fall.
    hmm. also ich denk schon das es illegal ist sich das anzugucken weil das verstößt ja gegen das urheberrecht oder? filme dürfen ja eigentlich nicht vervielfältigt werden. hab ich zumindest gelesen. aber ich glaub eher weniger das du zurückverfolgt und verklagt wirst weil es einfach irre vilr kino.to nutzer gibt..
    oder gab :D
    lg hoku

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