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Stromio – Preiserhöhung trotz Preisgarantie?

Ich habe heute ein Schreiben von meinem Stromanbieter Stromio bekommen. Stromio teilt mir mit, dass ich ab Januar 2011 mehr bezahlen muss. Ich habe den Vertrag über 12 Monate abgeschlossen und mir wurde eine Preisgarantie für diesen Zeitraum versprochen. Wie passen Preiserhöhung und Preisgarantie zusammen? Steht da wieder irgendwas im Kleingedruckten, dass ich überlesen habe?

Nach einer längerfristigen Beziehung zu Stromio sieht das (im Moment) nicht aus …

19 thoughts on “Stromio – Preiserhöhung trotz Preisgarantie?”

  1. Selbes Problem,
    die Frage ist jedoch ob stromio im Dezember 2011 einen tarif ab 1.2.2011 anbieten kann, der die bereits seit Oktober 2010 bekannte eeg steuer nicht enthält und anschließend im Januar die steuer drauf rechnet. Das ist aus meiner Sicht mindestens arglistige Täuschung, wenn nicht Betrug, denn die Steuer war bei Vertragsabschluß bereits bekannt sowohl in Höhe als aich in Termin.
    Eine Änderung der Steuer, auf die sich stromio beruft gab es nach Vertragsabschluß nicht mehr (nur ein Inkrafttreten).
    gab es hier evtl. schon mal eine gerichtliche Ãœberprüfung?

  2. Hallo,
    meine monatliche Abschlagzahlung war/ist (noch) 54,00 Euro. In der Mitte der Vertragsperiode und ohne einer (Ab-)Rechnung kann gestern ein Flyer mit 85,00? :-((
    Ãœber 57% Preissteigerung lasse ich mir nicht bitten!

  3. Hallo zusammen,

    bin seit ca. 1 1/2 Jahren bei Stromio. Ziemlicher ***! Ich habe bis heute kein Info über das Widerrufsrecht und auch kein Info über AGB´s erhalten. Gegen Ende letzten Jahres war ich aber doch ziemlich froh bei Stromio zu sein, denn ein Vergleich aufgrund der Erhöhungen wegen der EEG hat gezeigt, das Stromio keine Erhöhung plant (lach….). Irgend wie habe ich den Braten aber schon gerochen:
    Ich habe Ende Dezember mal versucht eine Info zu bekommen, ob nicht doch erhöht wird (per Mail und per Telefon – Ergebnis: keine Antwort der Mail und Telefon Warteschleife ohne Ende!!!). Aufgrund dem aufgestauten Ärger über diesen *** habe ich dann gekündigt und zwar zum nächstmöglichen Termin und, falls Stromio doch im Januar die Preise anhebt sofort (wegen Sonderkündigungsrecht bei Preisanhebung – dachte ich zumindest). Da kam auf einmal, oh Wunder, doch 3 Wochen später eine Antwort: frühe Kündigung nicht möglich bei EEG – siehe AGB´s wie bei meinen Vorschreibern.
    Und das soll rechtens sein? Wäre ich ein Mitbewerber von Stromio würde ich denen mal eine saftige *** ins Haus schicken! Das ist *** ohne Ende! Keine Stromerhöhung ankündigen und dann still und leise doch anheben!
    Ich habe mal der Bundesnetzagentur diesen Vorfall geschrieben – Antwort noch ausstehend.
    Bei meinem nächsten Wechsel werde ich die AGB´s auf jeden Fall ganz genau studieren, ausdrucken (und am besten noch von einem Notar beglaubigen lassen!!).

    Nun aber meine Frage: Aufgrund der Tatsache, dass ich bis heute kein Widerrufsrecht in schriftlicher Form weder vor noch nach Vertragsabschluß erhalten habe, kann ich dann nicht immer kündigen (bzw. Widerrufen)?

    Grüße

    Dieter

  4. Bei mir ist es noch verwirrender. Ich habe Anfang Dezember 2010 einen Wechsel zu Stromio angestrebt. Ich erhielt auch kurze Zeit später eine Bestätigungs-Email bzgl. des Wechsels. Dort war dann als Erstliefertermin der 01.02.2011 angegeben. Ich wollte eigentlich zum 31.12.2010 wechseln.
    Inzwischen weiß ich, dass der Erstliefertermin nicht die Schuld von Stromio war, aber darum geht es gerade auch nicht.
    Ich hatte darauf innerhalb von 2 Wochen 3 Emails geschrieben und bekam keine Reaktion. Dann am 29.12.2010 bekam ich für alle 3 Emails eine Eingangsbestätigung und das war es dann auch schon wieder.
    Bis her habe ich keinerlei Vertragsunterlagen oder sonstiges von Stromio gehört. Ich habe vor etwa einer Wocher wieder eine Email geschrieben und natürlich wieder keine Antwort bekommen. Alles was ich wissen wollte war wo meine Vertragsunterlagen bleiben.

    Ich habe nicht einmal eine Info über eine Preiserhöhung bekommen, einfach gar nichts.

    Ich warte noch bis zum 24.01.2011 abund werde dann über meinen alten Stromversorger versuchen irgendwie da raus zu kommen ohne überhaupt etwas mit dem *** zu tun zu haben, denn durch die ganzen Erfahrungsberichte + Verwandtschaft weiß ich ja was mir ***.

  5. Hallo- bin in der gleichen Situation. Am 22.12.10 Eingangsbestätigung durch Stromio- am 12.1.11 (Datum d. Schreibens 5.1.11) Strompreiserhöhung wg. EEG- Umlage.

    Entscheidend ist m.E., das die Erhöhung der EEG-Umlage bei Vertragsabschluss seit langem bekannt und damit im Preis einkalkuliert war bzw. sein musste. … Habe mich erst mal an Vervox gewandt- mal sehen was die sagen.

    Hier ein Link zu einem Energieforum. Interessant hier der Beitrag von „pyrol“ mit einer Antwort der Berliner Verbraucherzentrale zu diesem Punkt:

    http://www.energievergleich.de/forum/andere-stromanbieter-f9/finger-weg-von-stromio-t391.html#p3623

    Gruß….

  6. lol, ich habe im dezember 2010 die belieferung von strom bei stromio beantragt (wegen dem günstigen preis), später dann antwort bekommen dass ich ab dem 01.02.2011 mit strom von denen beliefert werde und am 12.1.2010 bekomme ich eine preiserhöhung von brutto 1,68cent.
    echt der hammer, ich habe noch nicht einmal einen vertrag und bekomme schon eine fette erhöhung, die können mich mal kreuzweise kriegen morgen meine kündigung bzw. widerruf :D

  7. Auch unter Punkt 4.3:

    „Eine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für den Kunden besteht nicht. Stromio wird den Kunden über die angepassten Preise in geeigneter Weise, z.B. mit der Jahresrechnung, informieren.“

  8. Uns ist das gleiche passiert, Vertrag im Dezember abgeschlossen mit beginn 01.01.2011. Am 06.01. kommt das Schreiben mit der Erhöhung, also 6 Tage nach Lieferbeginn datiert auf den 30.12.2010.
    Habe am gleichen Tag per Fax und Einschreiben sofort gekündigt, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt und bei meinem alten Anbieter die Kündigung zurück genommen und um fortsetzung des Lieferverhältnisses gebeten. Mal schauen, was kommt…. PS: Einzugsermächtigung habe ich Stromio sofort entzogen

  9. Ich habe die AGB´s vorher gelesen, auch den Passus aus 4.3, aber ich meine eine Preiserhöhung müsste 6 Wochen vorher bekannt gegeben werden, ich habe den Preis 4 Wochen vor Vertragsbeginn erhalten, dann zwei Wochen vorher erst die Erhöhung. Meiner Meinung nach ist dies nicht rechtens.
    Kennst sich da jemand aus?

  10. Ein Blick in die AGB offenbart: „4.1 […] Dieses außerordentliche Kündigungsrecht besteht jedoch nicht bei einer Preiserhöhung nach Ziffer 4.3.“. So müssen wir uns wohl alle über unsere blinde Sparwut ärgern, ein Jahr durchhalten und rechtzeitig spätestens 6 Wochen in Schriftform kündigen (an besten per einschreiben mit Rückschein…). Ich glaube, ich spare mir einen demütigenden Anruf bei der Hotline.

  11. Hallo zusammen

    Bei mir ist genau das Gleiche passiert. Anbieter zum 01.12 gewechselt, am 13.12 Anschreiben wegen Preiserhöhung. Ich dachte, ich seh nicht richtig. Gestern habe ich auch die Klausel in den AGBs gefunden und war erst ziemlich wütend darüber.
    Ich denke aber, dass man mit normaler Kündigungsfrist (bei Stromio: 6 Wochen) kündigen kann. Jedoch verfallen dann die vereinbarten Boni, die man ja erst nach 1 Jahr bekommt.

    Alles in einem ist es ein Rechenbeispiel. Ich habe durch den Wechsel zu Stromio ca. 87 Euro im Jahr gespart. Durch die Preiserhöhung muss ich jetzt bei einem geschätzten Jahresverbrauch von 1900 KWh ca. 26 Euro von den 87 Euro abziehen. Ergibt immer noch einen Preisvorteil von ca. 60 Euro gegenüber meinem vorherigen Stromanbieter.

    Die Frage ist, ob ich diese 60 Euro noch mit einem anderen Anbieter erreichen kann? Bei einem Vergleich in Verivox müsste man die AGBs der Anbieter nach ähnlichen Hintertürchen durchforsten. Auf die reinen Zahlen würde ich mich im Moment nicht mehr verlassen.
    Ich denke bevor man wechselt, sollte man sich die Ersparnis zum Voranbieter errechnen (incl. der jetzigen Preiserhöhung) und dann gucken, ob man den Strom woanders günstiger bekommt.
    Falls ja und kein Hintertürchen in den AGBs, dann kündigen. Man müsst dann 2 Monate (=6 Wochen) den vollen Betrag bezahlen und Schluss ist.
    Falls nein, nicht kündigen – Stromio Hintertürchen hin oder her. Im Endeffekt ist es man ja selbst Schuld, man sollte sich nun mal zumindest die wichtigen Punkte in den AGBs durchlesen. Das wird auch mir ne Lehre sein ;-)

  12. Bei mir kam der Brief mit der EEG-Umlage gestern an. Witzig: Der Vertragszeitraum hat noch gar nicht begonnen (1.1.2011).

    Lässt man sich bei Stromio übrigens aktuell ein Angebot berechnen (auf der Homepage), so bekommt man auch noch den alten Preis angeboten.

    So schafft man es eben an die Spitze der Vergleichsrechner!

    1. Hi Alex…. ich weiss ist schon bissel späte Antwort, aber vielleicht für andere nützlich.
      Bei Vertragsabschluss..ab dem Datum hast du 2 Wochen Kündigunsfrist…ohne Angabe von Gründen…einfache schriftliche Form..reicht!!!;)

      Aber ich habe auch den mist ..mit Stromio….aber da war ja noch was mit den 3 Monaten…mit kündigen…oder???
      Bin seit August 2012 dabei…..je Quartal..kann man kündigen???Ich sehe da nicht mehr durch!!!!

  13. Ha …. bei mir auch so !!!!

    Preisfixierung is fürn ( )o( )
    wenn Sie dann eh kommt , halt nur durch die Hintertür !!!!

    Hab zum 1.12.2010 dort hin gewechselt … wie scho oben beschrieben auch diese Erhöhung … also so net mal kucken wie ich da raus komme .

    Das wir auch kein langes Vertragsverhältniss , is ja reine verarsche ( )O( ) .

  14. Bei mir das Gleiche!! Verdammt! Wo leben wir eigentlich? Diese elenden Konzerne gehen mir gewaltig auf den Sack! Jetzt braucht man schon einen Rechtsanwalt bevor man den Stromanbieter wechselt, der sich mit dem ganzen Kleingedruckten befasst. Kann man wegen der Preiserhöhung eigentlich auch gleich wieder zu einem anderen Anbieter wechseln?

  15. Ich bin seit 1,5 Monaten ebenfalls Kunde bei stromio und so wie es aussieht ist stromio im Recht – laut AGB von stromio 4.3:

    Auch soweit eine Preisgarantie vereinbart wurde, kann Stromio künftige Änderungen bestehender Steuern, die die Belieferung oder Verteilung von elektrischer Energie betreffen (z.B. Umsatzsteuer, Stromsteuer oder weiterer Energiesteuern) oder Abgaben —>(z.B. Änderungen der Belastungen nach dem EEG) an den Kunden weiterberechnen. <—

    Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, oder ändert sich künftig deren Höhe, kann Stromio hieraus entstehende Mehrkosten ebenfalls an den Kunden weitergeben.

    Im Endeffekt durch das EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz ist stromio so nett, diese an dem Kunden weiterzugeben. Danke Stromio – ein verärgerter baldiger-Ex-Kunde und Danke Deutschland (und die Parteien) für Sinnlose Gesetze…

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