7 thoughts on “Wie lange hat man als Arbeitnehmer Anrecht auf Krankengeld?”

  1. Halllo,
    Mein Vater hat im Zeitraum von 2007-2010 zahlreiche Ops gehabt.
    -2007 3 Monate krank
    -2009 6 Wochen krank
    – 31.08.2009 bis heute krankgeschriben
    Meine Frage ist wie lange hat mein Vater Recht auf Krankengeld.

  2. Hallo,

    also im Auftrag meiner Mutter soll ich mich mal erkundigen!

    Meine Mutter hat im 4. Dezember 2008 eine Knie- OP gehabt also besser gesagt eine Endoprothese! Nun meine Frage, und zwar, wie lange hat sie denn Anspruch auf Krankengeld???
    Sie ist jetzt noch bis zum 5. März 2009 Krankgeschrieben!Und ihr Arzt meint sie kann nich mehr länger krankgeschrieben werden und noch gleichzeitig geld bekommen…

  3. Wen die Krankschreibung über die 6 Wochen andauert, habe ich trotzdem Anspruch auf volle Krankengeldzahlung und wie lange? Fällt die Krankschreibung in die Kündigung des Arbeitgebers, wie lang und von wem erhalte ich das Krankengeld?

  4. Hallo misanthrop!
    Vielen Dank für die Nachricht. Will nochmal nachfragen!!
    Das heißt also, dass eine längere Unterbrechung von 3 Monaten oder so, ist unerheblich für weiteres Krankengeld??? . Dann, bei neuer Krankschreibung anschließend, erwächst im Rahmen der Blockfrist (78 Wocheninnerhalb von 3 Jahren) weiter Anspruch Krankengeld! Oder?
    Danke schon jetzt für Nachrichten!!

  5. zitat:

    In der Vergangenheit war ich ebenfalls wegen diesesKrankheitsbild krankgeschrieben. Einmal 2 und einmal 4 Wochen.

    diese beiden krankschreibungen fielen in den bereich der lohnfortzahlung, sind somit bezüglich der zahlung von krankengeld unerheblich

    zitat:

    War seit 20.01.2007 bis 02.03.2007 zur Reha und anschließend weiterhin AU bis (mit stufenweiser Wiedereingliederung)zum 18. Juni 2007.

    20.01.07 – 18.06.07 : 150 tage
    von diesen 150 tagen ziehen wir mal fix 42 ab, die durch die lohnfortzahlung abgedeckt sind
    macht also 108 tage, die bereits in anspruch genommen wurden
    78 wochen = 546 tage

    bleibt also bis zum 19.01.2010 ein restanspruch von 438 tagen (62 1/2 wochen)

    ab 15.09.07 erfolgt die krankschreibung, lohnfortzahlung erfolgt demnach bis 26.10.07
    erneute inanspruchnahme des krankengeldes dann ab 27.10.07 bis 06.01.07

    besser wäre es evtl. bei der krankenkasse nachzufragen, ich gebe keine gewähr ;)

  6. War seit 20.01.2007 bis 02.03.2007 zur Reha und anschließend weiterhin AU bis (mit stufenweiser Wiedereingliederung)zum 18. Juni 2007. In diesem Zeitraum war ich 6 Wochen in Lohnfortzahlung und danach Bezieher von Krankengeld. Jetzt bin ich in der Situation, dass ich wegen der gleichen Krankheit ab voraussichtlich 15.09.2007 erneut krank geschrieben werde. Wie lange beziehe ich jetzt, oder überhaupt, Krankengeld? In der Vergangenheit war ich ebenfalls wegen diesesKrankheitsbild krankgeschrieben. Einmal 2 und einmal 4 Wochen. Können Sie mir einen Rat geben. Vielen Dank!
    Freundliche Grüße
    Bernd Richart

  7. krankengeld wird erst nach 42 tagen berufsunfähigkeit, also nach ablauf der entgeltfortzahlung durch den arbeitgeber, gezahlt. anspruch hat man hierbei für maximal 78 wochen, auf die selbe krankheit bezogen. diese 78 wochen gelten für eine blockfrist von drei jahren

    bsp : am 30.07.07 erstmals anspruch auf krankengeld für 78 wochen
    – am 30.07.10 erneuter anspruch auf 78 wochen krankengeld

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