Finanzen

Kaufvertragbindung?

Wer kann mir helfen? Ich habe Möbel gekauft  und den Möbelkaufvertrag nach 3 Tagen storniert. Der Möbelverkäufer möchte jedoch von mir 25% des Kaufpreises, ist das rechtlich?
Auf der Rückseite dieser Bestellung steht:

Vertagabschluss:
Der Käufer ist drei Wochen-bei vorrätiger Ware einsschliesslich Ausstellungsstücke eine Woche- an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen drei Wochen- bei vorrätiger Ware einschließlich Austellungsstücken binnen einer Woche-nach Auftragserteilung die Annahmeab, gilt die Bestätigung als erteilt.
Muss ich die se 25% zahlen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und ein gutes neues Jahr 2009

2 thoughts on “Kaufvertragbindung?”

  1. Laut §355 BGB hast du als Verbraucher ein Wiederrufsrecht, d.h wenn die Möbel nicht extra für dich angefertigt wurden, oder du irgendetwas daran auf eigenen Wunsch ändern lassen hast, d.h. es sind einfach Möbel die aus einer Serienproduktion stammen.
    Du kannst also innerhalb von 14 Tagen den Kaufvertrag ohne Grund und in Textform widerrufen.
    Ausnahme ist nur, wenn es ein Sonderangebot oder ähnliches war.
    Alles andere von wegen 25% Erstattung ist rechtswidrig

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