Hallo!
Ich hatte etwas im Internet bestellt. Einen Artikel gab es nicht, also habe ich etwas anderes für den Preis nachbestellt. Allerdings habe ich diese Ware mit den schon im ersten Paket verschickten Sachen bekommen. Das heißt ich habe jetzt alles außer dem nachbestellten Artikel alles doppelt. Was ist, wenn ich die Sachen behalte?
3 thoughts on “Was ist, wenn ich die Sachen behalte?”
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Man darf sachen rechtlich behalten, wenn diese einen Zugeschickt werden, ohne diese Bestellt zu haben.
Es kann jedoch dazu kommen, das der fehler entdeckt wird, entsprechend zurückgefordert wird.
Allgemein: Darfst es behalten, nach Deutschenrecht ist es so, das du für Zusellungen die aus keinen Kauf oder der gleichen mit „Gegenleistung“ (Bsp. Bezahlung) herausresultieren als Geschenk ansehen kannst. Entsprechend ist es nun deines. Kann aber halt sein das der Fahler entdeckt wird und ggf. versucht wird auf wege des Rechtsverfahren die sachen zurück zu bekommen, vorraus gesetzt du bis eisern und behälst es einfach.
Einfach mal abwarten was die Rechnung sagt wenn die nix merken denn behalten, ansonsten zurückschicken aber sich vorher die versandkosten bezahlen lassen. Ist ja nicht Dein fehler.
Dann musst Du diese auch bezahlen.