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Nebenkosten mit Kaution verrechnen/ trotz mängelfreiem Protokoll Malern verlangen?

Hallo,

bin Ende Mai aus meiner Wohnung ausgezogen, der Bevollmächtigte meines Vermieters übernahm die Wohnung mängelfrei mit Protokoll.

Jetzt kommt ein Brief von meinem Vermieter, dass ich die gesamte Wohnung malern soll, weil dies angeblich nicht geschehen wäre und ich über vier Jahre nix in der Wohnung gemacht hätte…..ich hab sogar die Einbauküche tipptopp geschrubbt. Die Wände waren bei Auszug alle wieder weiß.

Der Vermieter meint, dass die mängelfreie Abnahme nichts mit dem Anstrich zu tun haben soll……was ist das denn…..Abnahme ist doch Abnahme………oder gibt’s jetzt eine extra für den Abstrich……das ist doch Schwachsinn, oder?

Er spricht davon, dass nach unserem Mietvertrag altes Mietrecht gilt? Das geht doch gar nicht, oder?

Er redet von irgendwelchen 0,70€/m² Renovierungskosten laut Gesetzgeber, die bei mir im Mietpreis noch nicht enthalten waren, also gilt altes recht?????? Geht das?

Andererseits wäre er schon mit 120 € für meine 33 qm Wohnung zufrieden….. da ist doch was faul….

Er zahlt nun meine Kaution nicht zurück, AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.02.1996 interessiert ihn nicht, weil wir hier über Leipzig reden…ist doch völlig egal, wo oder gibt’s da schon was neues? Betriebskosten will er erst in einem Jahr abrechnen und solange die gesamte Kaution von 480 € behalten….der spinnt doch….oder?

HIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIILFE

Danke an alle

1 thought on “Nebenkosten mit Kaution verrechnen/ trotz mängelfreiem Protokoll Malern verlangen?”

  1. Ich würde mal mit dem Mieterbund in Deiner gegend reden. Lieber denen ein paar Euro spenden, als Deinem Vermieter das Geld zu überlassen. Klingt für mich auch ungewöhnlich, aber frag lieber die Experten vom Mieterbund

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