1 thought on “Muss man den Fahrzeugschein immer im Auto lassen?”

  1. Nein, muss man nicht. Man sollte ihn aber bei jeder Fahrt dabei haben, um ihn bei einer Polizeikontrolle vorzeigen zu können. Wird der Fahrzeugschein nicht vorgezeigt, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 48 Nr. 5 FZV vor und kann ein Bußgeld von 10 € nach sich ziehen (BKat Nr. 174).
    Damit der Schein aber nicht aus dem geparkten Auto gestohlen werden kann bzw. damit beim Diebstahl des PKW der Dieb sich nicht der Polizei gegenüber als berechtigter Besitzer darstellen kann, sollte der KFZ-Schein immer „am Mann“ sein, z.B. in der Brieftasche.

    Allzheim gute Fahrt!

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