3 thoughts on “Nach welchem Zeitraum kann ich eine „frisch“ abgeschlossene Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?”

  1. Grundsätzlich sehen alle Rechtsschutzpolicen eine Wartezeit vor, damit die Rechtsschutzversicherung nicht erst dann abgeschlossen wird, wenn sich bereits ein Rechtsstreit abzeichnet. Ob und wie lange Sie eine Wartezeit einhalten müssen, steht in den Versicherungsbedingungen. Die meisten Wartezeiten liegen bei drei Monaten – können aber auch länger sein. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung gewechselt haben und sich die neue Police zeitlich nahtlos an die alte anschließt. In diesen Fällen gibt es meistens keine Wartezeit.

Schreibe einen Kommentar