1 thought on “Ab wieviel Einwohnern hat ein Ort in Deutschland „Stadtrecht“?”

  1. Unter Stadtrecht findet man:
    „Im heutigen deutschsprachigen Raum gibt es kein Stadtrecht mehr im eigentlichen Sinne, d. h. die Selbstverwaltung in den Städten regeln staatliche Grundsätze bzw. Gesetze der Bundesländer (vgl. Gemeindeordnung). Die Stadtrechtsverleihung, d. h. die Erhebung einer Gemeinde zur Stadt, wird in Deutschland heute ebenfalls von den Ländern ausgeübt und beschränkt sich auf das Recht, die Bezeichnung „Stadt“ zu führen. Status und Zuständigkeit einer Stadt sind vielmehr an ihre Einwohnerzahl geknüpft, nicht an die Bezeichnung als Gemeinde oder Stadt. So gibt es z. B. in Niedersachsen Städte und Gemeinden, die als sog. große selbständige Gemeinden mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet sind, während andererseits Städte als Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde ihre Aufgaben faktisch vollständig an den Gemeindeverbund abgegeben haben.“

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht

    Die kleinste Stadt in Deutschland ist Arnis mit ca. 350 Einwohnern.
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Stadt#Stadtstatus

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