2 thoughts on “dürfen GEZ mit richterlichem Beschluss meine Wohnung betreten?”

  1. Nein, dürfen Sie nicht. Das Mittel eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses gibt es nur bei Verdacht auf eine Straftat sowie bei Gefahr im Verzug. Das Nichtzahlen der GEZ-Gebühr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, in deren Rahmen das Prinzip der Unverletzlichkeit der Wohnung oberste Priorität hat.

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