Die Telekom bietet ab dem 04.06.2013 den WLAN-Router Speedport W 724V zum Kauf (149,99 Euro) oder zur Miete (4,95 Euro monatlich) an. Das besondere an dem Router: er baut ein zweites öffentliches WLAN auf, das von anderen Telekom Hotspot-Kunden genutzt werden kann. Das ganze nennt sich WLAN TO GO und läuft in Kooperation mit fon(.com).
Was ich mich jetzt Frage, was ist mit der Störerhaftung? Stehe ich als Betreiber eines WLAN TO GO für illegale Dinge, die über „meinen“ Hotspot laufen, gerade? Des weiteren will die Telekom demnächst ihre „Flatrates“ ab einem bestimmten Volumen drosseln (#drosselkom). Wird der WLAN TO GO Traffic von meinem Volumen abgezogen?
Ich finde die Idee echt genial, aber erst nach Klärung meiner Fragen. Danke schon mal :-)