1 thought on “Ist eine Absprache am Telefon, in meinem Fall ein Kauf eines Lotterieloses rechtlich bindend.”

  1. hmmm, gesetzlich gesehen ist noch kein vertrag zustande gekommen. solange man nichts unterschrieben hat, ist das ganze schwebend unwirksam. also gibt’s hier keine befürchtungen.
    vorsicht ist bei der kappung der beziehung geboten : unseriöse unternehmen *ich nenne mal lieber keine namen* bitten ihre opfer um eine schriftliche erklärung, warum die zusage am telefon nun doch nicht eingehalten wird. hierauf NIEMALS einen signierten brief schicken, denn nun hat der anbieter die unterschrift, welche auch unter einer „kündigung“ als willenserklärung zählt, und plötzlich hat man mit dieser absage sogar den vertrag zustande kommen lassen. also lieber die hotline anrufen und einfach von der abmachung zurücktreten, oder genauer formuliert diese widerrufen.

Schreibe einen Kommentar